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Magere Halbzeitbilanz

Heute vor zwei Jahren hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Die Halbzeitbilanz fällt ernüchternd aus. Bisher wurden nur Trippelschritte unternommen. Der Mut zu verbindlichen Menschenrechtsauflagen für Unternehmen fehlt.

Von Maren Leifker am

Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, um damit die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten durchzusetzen. 

Brot für die Welt hat sich an der Erarbeitung des NAP beteiligt und darauf aufmerksam gemacht, wie Wirtschaftsverbände erfolgreich die Aufnahme von verbindlichen Menschenrechtsvorgaben verhindert haben

Auch die Umsetzung des NAP ist von fehlendem Mut zur Verbindlichkeit geprägt. 

Mangelnde Aussagekraft des Monitorings

Nur wenn bis 2020 weniger als die Hälte der großen deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden die im NAP vorgesehenen Elemente menschenrechtlicher Sorgalt in ihre Unternehmensprozesse integriert hat, will die Bundesregierung gesetzlich aktiv werden. Ab 2019 soll das durch ein Monitoring überprüft werden. Doch die Aussagekraft dieses Monitorings bezweifeln der DGB, das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Forum Menschenrechte und VENRO in einer heute veröffentlichten Stellungnahme:  

  • Die Überprüfung beschränkt sich auf das Vorhandensein bestimmter Verfahren und klammert die Frage nach deren Wirksamkeit aus
  • Sie erfolgt vollständig anonymisiert
  • Der Fragebogen, den die untersuchten Unternehmen beantworten sollen, besteht vor allem aus Multiple-Choice-Fragen, bei denen die "beste" Antwort leicht erkennbar ist
  • Nur die Antworten von Unternehmen, die sich freiwillig an der Umfrage beteiligen, haben Einfluss auf das Monitoring-Ergebnis

 

Auch sonst nur Trippelschritte

In der ebenfalls heute veröffentlichten Halbzeitbilanz zum NAP weisen die NRO-Verbände darauf hin, dass die Bundesregierung auch in der Handelspolitik, bei der öffentlichen Vergabe und der Außenwirtschaftsförderung in den letzten zwei Jahren nur Trippelschritte in Richtung menschenrechtliche Verantwortung unternommen hat. Zwar hat die Bundesregierung im NAP angekündigt, menschenrechtliche Risiken stärker zu berücksichtigen. Bislang ist das aber nicht erkennbar. Mit der Entwicklung des im NAP vorgesehenen Stufenplans zur Festschreibung von menschenrechtlichen Mindestkriterien im Vergaberecht wurde zwei Jahre nach dessen Verabschiedung noch nicht einmal begonnen. Dabei böte die öffentliche Beschaffung mit ihren rund 280 Milliarden Euro im Jahr einen wichtigen Hebel für die Steigerung des Angebots nachhaltiger Produkte - so steht es im NAP. Umso entäuschender ist, dass dieser Hebel nicht genutzt wird.

Was muss passieren?

Die Bundesregierung sollte schon jetzt mit der Erarbeitung eines Gesetzes beginnen, das Unternehmen zu menschenrechtlicher Sorgfalt auch in Bezug auf ausländische Töchter und Lieferanten verpflichtet und Betroffenen Zugang zu Rechtsschutz ermöglicht. Denn nur durch eine gesetzliche Regelung lässt sich die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten effektiv durchzusetzen.

Dass es nicht reicht, wenn die Hälfte der großen deutschen Unternehmen auf freiwilliger Basis Menschenrechtsstandards achtet, hat zuletzt im Oktober 2018 der UN-Sozialausschuss angemerkt und Deutschland die Einführung eines Gesetzes zur Unternehmensverantwortung empfohlen. 

Die Bundesregierung sollte diese Empfehlung jetzt zügig umsetzen und die Berücksichtigung von Menschenrechtsstandards auch bei der öffentlichen Beschaffung und Außenwirtschaftsförderung zur Voraussetzung machen. 

 

 

 

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