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Ein Ergebnis, das ein Anfang ist

Seit vergangenem Freitag steht der Text für den Global Compact für Migration.

Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben den selbstgesteckten Zeitplan damit eingehalten und in nur 18 Monaten ein sehr umfassendes und breites Rahmenwerk für sichere, geordnete und reguläre Migration erarbeitet.

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Gelungene Einbindung der unterschiedlichen Akteure

Der Prozess, der 2016 im Vorfeld der UN-Generalversammlung mit Verabschiedung der New Yorker Erklärung ins Leben gerufen wurde, ist in verschiedener Hinsicht einzigartig. Einerseits war er von Anfang an partizipativ angelegt. In thematischen und regionalen Konsultationen wurde Raum für die zivilgesellschaftliche Beteiligung insbesondere von Migrantennetzwerken geschaffen.

Außerdem ist es gelungen, dass sich – mit Ausnahme der USA und Ungarns – alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aktiv an der Entstehung des Compacts beteiligt haben.

Angesichts des weithin migrationsskeptischen und zusehends fremdenfeindlichen politischen Kontextes, in dem die Verhandlungen stattgefunden haben, ist nicht gering zu schätzen, dass sich im Compact grundsätzlich ein menschenrechtsbasiertes, entwicklungsförderliches Verständnis für Migration spiegelt.

 Migrantinnen und Migranten dürfen hoffen, dass sich die Staatengemeinschaft trotz des nicht verbindlichen Charakters für eine ordnungsgemäße Umsetzung stark machen und sich bemühen auch praktisch einen soliden Rahmen für Migration Governance unter Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu schaffen.

Am vergangenen Freitag zogen auch Nichtregierungsorganisationen, die die Verhandlungen begleitet haben, eine vorläufige Bilanz.

Sie bewerten es als positiv, dass sich die Staatengemeinschaft überhaupt intensiv damit befasste, wie etwa die Inhaftierung von Kindern in der Migration beendet werden kann und sich dies auch im Text des Rahmenwerkes wiederfindet. Auch gelang es Maßnahmen für die Ausweitung regulärer Migration vorzuschlagen.

Der Compact enthält relevante Themen, wichtige Aspekte fehlen jedoch

Migrantinnen und Migranten in verletzlichen Situationen sollen dem Text des Compacts folgend in Zukunft besser geschützt werden. Explizit werden jene in den Blick genommen, die in der Folge von Umwelt- und Klimaveränderungen in die Migration gezwungen werden. Internationale Zusammenarbeit soll außerdem intensiviert werden, um den Schutz für Migrantinnen und Migranten an Grenzen zu erhöhen. Dank der zivilgesellschaftlichen Beharrlichkeit enthält der Text des Compacts auch ein neuerliches Bekenntnis zum Non-Refoulement Gebot (Grundsatzes der Nichtzurückweisung) und bekräftigt das Verbot der kollektiven Ausweisung von Migrantinnen und Migranten. Sehr zu begrüßen sind schließlich die Betonung der Schutzverpflichtung von Staaten für die Rechte von Kindern, die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit und Arbeitsrechte und die intendierte Förderung konkreter, gender-sensibler Politiken. Auch die Entwicklungszusammenarbeit ist Gegenstand des Compacts: Die Staatengemeinschaft sieht Investitionen in nachhaltige Entwicklung auf nationaler und lokaler Ebene vor, um Ursachen für erzwungene Migration zu mindern und Migrantinnen, Migranten und ihren Familien Perspektiven zu eröffnen.

Neben diesen grundsätzlich positiven Aspekten ist der Pakt in einigen wichtigen Bereichen jedoch unzureichend und unterläuft teils sogar bereits bestehende internationale Standards und vielfach auch bewährte Praxis im Umgang mit Migration. Zum Beispiel konnte keine überzeugende Aussage in Bezug auf die Nicht-Kriminalisierung von Migrantinnen und Migranten und jenen gefunden werden, die sie unterstützen. Auch die Frage nach dem Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen und auf volle Arbeitsrechte und Vereinigungsfreiheit für irreguläre Arbeitsmigranten konnte bislang nicht zufriedenstellend geklärt werden.

Nicht Worte, sondern Taten zählen

Wichtig ist daher, dass die Formulierungen des Compacts in Zukunft so interpretiert werden, dass sie vollständig internationalem Recht entsprechen. Am Ende geht es weniger um einen makellosen Text und Absichtserklärung als um die tatkräftige Umsetzung. Doch auch hier gibt es noch Bedarf die Mechanismen für Follow-up- und Rechenschaftsprüfung zu stärken. So gesehen steht der Global Compact für Migration am Anfang eines Migration-Governance-Prozesses nicht an seinem Ende.

 

 

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