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Drogenhandel statt Menschenrechte?

Das EU-Handelsabkommen mit Peru und Kolumbien verschlechtert nicht nur die Handelsbilanz der beiden Andenländer, es begünstigt auch den internationalen Drogenhandel wie eine aktuelle Studie von Brot für die Welt zeigt. Weder die Menschenrechtsklausel noch das Nachhaltigkeitskapitel zeigen Wirkung.

Von Sven Hilbig am

Polizei in Aktion: Abbrennen eines Koka-Labors

Anfang 2013 trat eines der umstrittensten Handelsabkommen der Europäischen Union vorläufig in Kraft: das Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru. Europäische und lateinamerikanische NGOs hatten die Verhandlungen nicht nur kritisch begleitet, sondern eine Kampagne gegen die Unterzeichnung des Abkommens geführt. Brot für die Welt beteiligte sich an der Kampagne, die auch vom  DGB und anderen internationalen Gewerkschaftsdachverbänden sowie sozialen Bewegungen in Lateinamerika getragen wurde. Gemeinsam forderten wir das Europäische Parlament auf, wegen der zahlreichen Menschenrechtsverletzungen und der grassierenden Straflosigkeit in Kolumbien, gegen den Vertrag zu stimmen. Wiederholt warnten wir die Parlamentarier in Brüssel vor den erheblichen menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Risiken dieses Handelsvertrags und erinnerten die EU an ihre diesbezüglichen Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag.

Jedes Handelsabkommen beginnt mit vielen Versprechungen…

EU-Kommission und Befürworter im Europaparlament verwiesen hingegen auf den angeblichen Nutzen des Abkommens. Ihrer Ansicht nach würden nicht nur europäische Exporteure von dem Abkommen profitieren. Der erleichterte ‚Freihandel‘ käme auch der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung der beiden Andenstaaten zu Gute. Der Handelsvertrag biete, laut EU-Kommission, die Gelegenheit, „den Wohlstand dieser Länder zu mehren, ihr Wachstum zu konsolidieren und so die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern.“ Die Zollsenkungen der EU gegenüber Kolumbien und Peru würden obendrein „zur nachhaltigen Steigerung der Wertschöpfung ihrer Volkswirtschaften beitragen“. 

Das Europaparlament weckte ebenfalls hohe Erwartungen. Die Befürworter unter den Abgeordneten schrieben in einer Entschließung, Ziel des Abkommens sei „die Förderung einer umfassenden Wirtschaftsentwicklung, um die Armut abzubauen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Lebensstandard zu verbessern“. Der Vertrag enthalte daneben „umfassende und verbindliche Bestimmungen (…), die den Schutz der Menschenrechte garantieren“. Die Abgeordneten behaupteten ferner, „dass das Handelsübereinkommen Garantien dafür bietet, dass die neue Architektur der Handels- und Investitionsbeziehungen der EU einem weitreichenden Sozial- und Umweltschutz sowie der nachhaltigen Entwicklung zugute kommt.

…die der Realität nicht entsprechen

Fünf Jahre nach dem (vorläufigen) Inkrafttreten des Abkommens ist es an der Zeit diesen optimistischen Erwartungen einem Faktencheck zu unterziehen. Hat sich tatsächlich die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung in Peru und Kolumbien verbessert? Konnten die Wertschöpfung gesteigert, die Armut abgebaut und die Arbeits- und Lebensbedingungen verbessert werden? Haben sich die vorgeblichen „Garantien“ für den Menschenrechts-, Sozial- und Umweltschutz bewährt? Die von Brot für die Welt, Misereor und dem FDCL herausgegebene Studie ‚Fünf Jahre EU-Freihandelsabkommen mit Peru und Kolumbien‘ geben (erste) Antworten auf diese Fragen. Im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse unserer Studie:

Qualitative und quantitative Verschlechterung der Handelsbilanz

Das Abkommen hat nicht dazu beigetragen, die tradierten Handelsbeziehungen zwischen der EU und den beiden Andenstaaten aufzubrechen. Im Gegenteil. Während die EU hauptsächlich und zunehmend verarbeitete Güter nach Kolumbien und Peru exportiert, kommen von dort über 90 Prozent Primärgüter des Agrar- und Bergbausektors. Im Fall Perus hat der Anteil der Primargüter an den Gesamtexporten in die EU sogar noch deutlich zugenommen. Zudem verschlechterten sich seit dem Inkrafttreten des Abkommens die Handelsbilanzen Kolumbiens und Perus gegenüber der EU. Kolumbiens Handelsüberschuss in Höhe von drei Milliarden Euro (2012) verwandelte sich seit dem Inkrafttreten des Vertrages in ein Defizit.

Zugenommen haben insbesondere die kolumbianischen Palmöl- und Bananenexporte sowie die peruanischen Avocado-Exporte in die EU. Da der Anbau dieser Agrargüter in beiden Ländern häufig mit Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen sowie schweren Umweltbelastungen durch den Pestizideinsatz einhergehen, bestehen erhebliche Zweifel an den 2013 propagierten positiven Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung.

Zahnlose Vereinbarungen zu Menschenrechten und Nachhaltigkeit

Das Abkommen enthält zwar, wie alle modernen Handelsabkommen der EU, eine Menschenrechtsklausel und ein Nachhaltigkeitskapitel. Die bisherigen Erfahrungen mit diesen beiden Instrumenten im Rahmen des EU-Peru/Kolumbien-Abkommens fallen jedoch überaus ernüchternd aus. Zwar verfügt die Menschenrechtsklausel über eine Suspensionsklausel bei Verstößen gegen Menschenrechte und demokratische Prinzipien. Deren Hürden sind jedoch derart hoch gesetzt, dass sie bisher trotz eklatanter Menschenrechtsverstöße durch staatliche Akteure nicht aktiviert wurde. Diese Missstände sind der EU seit langem bekannt und von Brot für die Welt und anderen Akteuren wiederholt gegenüber den Verantwortlichen in Brüssel vorgebracht worden, wie wir u. a. in der Studie ‚CETA: Menschenrechte als leeres Versprechen‘ darlegen. An Konsequenzen zur Behebung dieser Defizite mangelt es hingegen, wie unsere Analyse des Abkommens mit den beiden Andenländern belegt.

Dem Nachhaltigkeitskapitel, welches zur effektiven Umsetzung internationaler Umwelt- und Arbeitsnormen verpflichtet, fehlt es dagegen sogar an einer Sanktionsoption. Gegen Menschenrechtsverletzungen, die infolge der Bestimmungen des Handelsabkommens selbst eintreten, bieten weder die bisherige Menschenrechtsklausel noch der Nachhaltigkeitstitel eine wirksame Handhabe.

Diese Defizite erklären sich teils durch strukturelle Schwächen der EU-Handelsabkommen, teils aber auch durch mangelnden politischen Willen der Vertragsparteien. Unsere im vergangenen Jahr herausgegeben Studie zu  dem, im Jahr 2000 in Kraft getretenen, Globalabkommen zwischen der EU und Mexiko ‚Menschenrechte auf dem Abstellgleis‘ kam bereits zu sehr ähnlichen Ergebnissen. Die Fahrpläne für Menschenrechte, Umwelt- und Sozialstandards wurden im den EU-Peru/Kolumbien-Abkommen weder in den Vertragstext des Handelsabkommens integriert noch zu einer Voraussetzung für dessen Unterzeichnung erklärt. Auf beide Anforderungen verzichtet zu haben, ist ein schwerwiegendes Versäumnis des Europaparlaments.

Außerdem lassen sich im Hinblick auf die menschenrechtliche, soziale und ökologische Situation seit dem vorläufigen Inkrafttreten keine wesentlichen Verbesserungen identifizieren. Im Gegenteil gibt es  in beiden Andenstaaten in den vergangenen zwei Jahren beunruhigende Anzeichen für eine Verschlechterung der Menschenrechtslage. So nimmt in Kolumbien seit Ende 2016 die Zahl interner Vertreibungen wieder zu, während der Prozess der Landrückgabe an Vertriebene nur schleppend vorankommt. Laut UN-Angaben verdoppelten sich die Morde an kolumbianischen Menschenrechtsverteidiger/innen zwischen 2016 und 2017 von 60 auf 121. Auch die Morde an Gewerkschafter/innen verharren auf hohem Niveau. Insgesamt wurden 146 Gewerkschafter/innen im Zeitraum von 2012 bis 2017 umgebracht.

In Peru wurden nach Angaben der Nationalen Menschenrechtskoordination 119 Verteidiger/innen der Menschenrechte zwischen 2011 und Mitte 2018 getötet. Staatliche Sicherheitskräfte gehen häufig mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Demonstrant/innen vor, die gegen die zahlreichen Bergbauprojekte protestieren. Polizeikräfte, die dabei Übergriffe begehen, bleiben vielfach straffrei. Die peruanische Regierung erließ obendrein mehrere Gesetzesänderungen, die Menschenrechtsverteidiger/innen kriminalisieren. Über 800 von ihnen sehen sich derzeit mit Gerichtsverfahren konfrontiert.

Abkommen begünstigt internationalen Drogenhandel

Zu den besonders beunruhigenden Defiziten des Handelsabkommens gehört die Begünstigung des internationalen Drogenhandels, denn die Vertragspartner verpflichten sich, ihre Zollabwicklungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit aber steigt das Risiko, dass die häufig unter legalen Waren versteckten Drogen unentdeckt bleiben.

So waren es bezeichnenderweise nicht die Zollbehörden, sondern Aldi-Mitarbeiter/innen in Berlin und Brandenburg, die 2014 und 2015 große Mengen Kokain in Bananenkartons aus Kolumbien entdeckten. Dies geschah vor dem Hintergrund einer drastischen Zunahme der Kokainproduktion. Im Haupterzeugerland Kolumbien verdreifachte sich die Kokaanbaufläche zwischen 2013 und 2016.

Doch die beschleunigten Zollverfahren schaden auch den Andenländern, die zu den Absatzmärkten synthetischer Drogen aus europäischer Herstellung zählen. So wurden in Kolumbien und Peru bereits Ecstasy-Pillen aus Belgien, den Niederlanden und Deutschland entdeckt.

Verantwortungslose Liberalisierung von Finanzdienstleistungen

Erschwerend kommen die weitreichenden Liberalisierungen der Finanzdienstleistungen hinzu, denen das Handelsabkommen nur überaus schwache Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerflucht entgegenstellt. Dabei handelt es sich meist um sogenannte „best endeavour“-Klauseln, die keine Umsetzungsverpflichtungen, sondern nur unverbindliche Willensbekundungen beinhalten.

Diese Lücken erweisen sich als besonders verantwortungslos, weil es gerade europäische Schattenfinanzplätze sind (Luxemburg, Britische Überseegebiete, Irland, Niederlande, etc.), die es peruanischen und kolumbianischen Kriminellen ermöglichen, Gelder aus illegalen Bergbau-Aktivitäten oder dem Drogengeschäft zu waschen. Ferner erlauben sie es transnationalen Konzernen, sich der Finanzaufsicht zu entziehen und den Steuerwettbewerb anzuheizen.

Eine Folgeabschätzung des Europaparlaments ermittelte, dass sich 2014 die Zahl von Verdachtsfällen illegaler Finanzströme aus Peru in die EU gegenüber den beiden Vorjahren verdoppelte. Zugleich fehlt es der dortigen Spezialeinheit zur Geldwäsche-Bekämpfung an Kapazitäten, solchen Verdachtsfällen nachzugehen. Doch die gleichen Schwächen finden sich auf europäischer Seite. So übermittelte die deutsche Financial Intelligence Unit Verdachtsmeldungen an Landeskriminalämter teilweise mit jahrelanger Verspätung, was die Beschlagnahme illegaler Gelder vereitelte.

 

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