Der Antrag im High Court wurde im Oktober 2015 von zwei gemeinnützigen Organisationen gestellt, die zu Umweltfragen und Themen sozio-ökonomischer Gerechtigkeit arbeiten: „Earthlife Africa“ und die Brot für die Welt-Partnerorganisation „Southern African Faith Communities’ Environment Institute“. In dem Antrag auf Unrechtmäßigkeit des Atomdeals ging es im Wesentlichen auch darum, die Korruption als treibendem Faktor für den Deal aufzudecken.
Eine Billion südafrikanische Rand – etwa 70 Milliarden Euro sollten die neuen Atomkraftwerke kosten. So hatte im Jahr 2014 unter anderem die russische Atomenergiebehörde Rosatom bereits eine „strategische Partnerschaft“ mit Südafrika angekündigt, als Präsident Zuma den russischen Präsidenten Putin besuchte. Der Energieplan des Landes sieht eigentlich vor, günstige Optionen für Energie zu bevorzugen. Hinzu kommt der Nachweis verschiedener Studien, dass Südafrika ganz ohne Atomkraft auskommen kann und über ausreichend erneuerbare Energiequellen wie Sonne, Wind und Biogas verfügt.
Das Urteil kam am Vorabend des nationalen Feiertages Freedom Day und zum 31. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26. April 1986.