Am 21. Februar verabschiedete die französische Nationalversammlung in letzter Lesung ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Das Gesetz soll große französische Unternehmen dazu verpflichten, menschenrechtliche Risiken zu identifizieren und abzuwenden – nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern auch in Tochterunternehmen und entlang der Lieferkette. Das Gesetz tritt voraussichtlich Anfang März in Kraft. Dann werden zum ersten Mal menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umfassend in verbindliches nationales Recht verankert. Dadurch setzt Frankreich einen wichtigen Meilenstein für den Menschenrechtsschutz.
Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet
Das Gesetz verpflichtet große französische Unternehmen dazu, einen "Sorgfaltspflichtenplan" (plan de vigilance) zu veröffentlichen und umzusetzen, mit dem sie ökologische und menschenrechtliche Risiken identifizieren und verhindern. Erfasst sind neben den Risiken im Unternehmen selbst auch die Risiken bei kontrollierten Tochterunternehmen und Unternehmen, mit denen eine etablierte Geschäftsbeziehung besteht, soweit die menschenrechtlichen Probleme mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängen. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können mit Bußgeldern bis zu 30 Millionen Euro geahndet werden, führt die unterlassene Sorgfalt zu konkreten Schäden, können Betroffene Schadensersatz verlangen.
Frankreich ist weiter als Deutschland
Im Vergleich hierzu fallen die Maßnahmen weit zurück, die Deutschland im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankert hat. Der NAP, den die Bundesregierung im Dezember letzten Jahres veröffentlicht hat, enthält keine verpflichtenden Elemente, sondern setzt zunächst nach wie vor darauf, dass Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse freiwillig in ihre Geschäfte integrieren. Dabei wäre auch in Deutschland ein Gesetz zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen dringend notwendig – und auch machbar. Brot für die Welt hat gemeinsam mit anderen Organisationen 2016 ein Gutachten veröffentlicht, indem beschrieben ist, wie ein deutsches Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen aussehen könnte.
Denn um den französischen Vorstoß zu stärken, braucht es weitere Gesetzesinitiativen in den EU-Mitgliedsstatten. Die französischen Unternehmen klagen bereits über die Wettbewerbsnachteile, die ihnen durch dieses Gesetz drohen könnten und fordern eine europäische Harmonisierung.