Blogbeitrag von Louiza Charalambous
Anfang Juli hat der UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) einvernehmlich eine neue Resolution zu Menschenrechten und Klimawandel verabschiedet, die die enge Verbindung zwischen den UN-Klimaverhandlungen und dem Schutz von Menschenrechten hervorhebt.
Bereits in den vergangenen Jahren hat der Menschenrechtsrat Resolutionen zu dieser Thematik verabschiedet, in diesem Jahr waren die Voraussetzungen für die Verhandlungen jedoch besonders: Im Dezember 2015 vereinbarten die 195 Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen das Übereinkommen von Paris und betonten in dessen Präambel die Wichtigkeit der Achtung von Menschenrechten. Das Übereinkommen ist damit der erste globale Umweltvertrag, der einen solchen Verweis vornimmt.
Dieser Umstand hatte großen Einfluss auf die Resolution und gleich an mehreren Stellen werden Aspekte der Beziehung von Menschenrechten und der Klimarahmenkonvention thematisiert. So begrüßt der UN-Menschenrechtsrat das Übereinkommen von Paris und fordert dessen schnelle Ratifizierung und Implementierung. Gleichzeitig appelliert er an die internationale Staatengemeinschaft, Menschenrechte als Bestandteil der Klimarahmenkonvention zu betrachten und dies auch bei den Klimaverhandlungen in Marrakesch im November (COP-22) zu bedenken. Daneben werden die Staaten ermutigt, Richtlinien zu Gesundheit und Menschenrechten auf allen Ebenen ihrer Klimaschutzmaßnahmen zu integrieren, unter anderem in ihren Nationalen Aktionsplänen zum Klimaschutz.
Der Menschenrechtsrat äußert aber auch Besorgnis darüber, dass vom Klimawandel besonders jene Bevölkerungsteile betroffen sind, die sich durch ihre geographische Lage oder ihren sozialen Status bereits in einer verletzlichen Situation befinden. Er fordert die Mitgliedsstaaten daher dazu auf, ihre Kooperation und Unterstützung fortzuführen und auszubauen, um Staaten des globalen Südens – besonders jene, die von nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind – bei der Entwicklung von Maßnahmen zu unterstützen. Er hebt zusätzlich hervor, dass Migrant*innen und staatenlose Menschen eines besonderen Schutzes bedürfen, da sie sich aufgrund ihrer Situation bei extremen Wetterbedingungen vielfältigen Herausforderungen gegenübergestellt sehen.
Für den Menschenrechtsrat ist die Diskussion mit Verabschiedung der Resolution noch nicht beendet. Für die 34. Sitzung im März 2017 ist eine Paneldiskussion zur Beziehung zwischen Kinderrechten und Klimawandel geplant. Der Fokus soll auf den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf staatliche Bemühungen zur Achtung der Kinderrechte liegen.