Die Leitlinien betrachten Migration als Dimension menschlicher Entwicklung und historischen Normalfall. Sie nehmen die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten zur Grundlage und messen dem Recht auf Freizügigkeit entsprechende Bedeutung bei. Aus der menschenrechtlichen Perspektive werden Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmigrationspolitik und für die Diakonie als sozialpolitischem und entwicklungspolitischem Akteur abgeleitet. Die Empfehlungen zielen auf den Schutz von Migrantinnen und Migranten in Notlagen, die Förderung positiver Entwicklungsprozesse im Rahmen des Migrationsgeschehens, Erleichterungen in der Wahrnehmung der Freiheits- und Freizügigkeitsrechte in der Migration und eine damit kohärente Ausrichtung diakonischer Einrichtungen im Inland.
Internationale Migration ist einer der verbindenden Mechanismen der globalen Gesellschaft.
Die Leitlinien heben die Anerkennung der Wechselwirkungen zwischen Migration und Entwicklung hervor. Migrantinnen und Migranten sollen unterstützt werden, wo immer ihre Aktivitäten der positiven Entwicklung in ihren Herkunftsländern dienlich sind. Geraten sie in Notlagen, bedürfen sie der Unterstützung durch kirchliche Entwicklungsarbeit und der Begleitung durch Beratungsdienste. Die Anwerbepolitik wirtschaftlich starker Länder darf nicht zu Lasten der Herkunftsländer gehen.
Die Leitlinien wurden bereits im Jahr 2012 in deutscher und englischer Fassung veröffentlicht. Im Jahr darauf kam die französische Übersetzung hinzu. Jetzt liegt erstmals eine Kurzfassung in arabischer Sprache vor.