Am 29. November wurde in der Französischen Nationalversammlung die überarbeitete Version eines Gesetzes zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen in der dritten Lesung angenommen. Das Gesetz wird große französische Konzerne dazu verpflichten, einen Sorgfaltsplan zur Identifizierung und Vermeidung von menschenrechtlichen und ökologischen Risiken zu erstellen. Der Sorgfaltsplan soll sich nicht nur auf Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit beziehen sondern sich auch auf Tochterunternehmen und wesentliche Vertragspartner erstrecken. Unternehmen, die keinen Plan erstellen oder ihren Verpflichtungen innerhalb eines solchen Plans nicht nachkommen, drohen Bußgelder bis zu 30 Millionen Euro.
Obwohl das Gesetz nur etwa hundert große französische Unternehmen abdecken wird, ist es ein wichtiger Schritt in der Debatte um Unternehmensverantwortung. Erstmals würden Unternehmen gesetzlich zu einer umfassenden menschenrechtlichen Sorgfalt verpflichtet. Nun muss der überarbeitete Text im Januar erneut in den Senat, damit das Gesetz dann im Februar verabschiedet werden kann.
Bislang hat der französische Senat die Sorge geäußert, dass Frankreich durch diese Initiative einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Ländern haben wird und europaweite Anstrengungen gefordert. Umso wichtiger ist es daher, dass Deutschland und andere Länder nun ebenfalls gesetzliche Vorgaben zur menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen auf den Weg bringen. Ein aktuelles Gutachten von Brot für die Welt und anderen zeigt, wie ein entsprechendes Gesetz in Deutschland ausgestaltet werden könnte.