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Asylpaket II – ein unverantwortlicher Umgang mit Asylsuchenden und ihrer Gesundheit!

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Auf den Münchner Aids- und Hepatitis-Tagen, die am 13. März zu Ende gingen und an denen  1.200 Ärzte, VertreterInnen anderer Gesundheitsberufe, Betroffene und Mitarbeitende von NROs teilgenommen hatten, war zum ersten Mal die Gesundheit von Flüchtlingen ein wichtiges Nebenthema. Viele der hier ankommenden Flüchtlinge zeigen Mangel- und Fehlernährung aufgrund der langen und strapaziösen Reise. Die Befürchtungen, die in manchen Kreisen geschürt werden, dass Flüchtlinge infektiöse Krankheiten ‚einschleppen‘, sind völlig unbegründet: 95% von ihnen leiden an exakt denselben Krankheiten wie die Lokalbevölkerung: Grippeerkrankungen, Hautinfektionen, Bronchitis und Magen/Darmerkrankungen. Die HIV-Infektionsraten sind bei den Flüchtlingen, die zur Zeit nach Deutschland kommen, ebenfalls niedrig. Nichtsdestotrotz hält Bayern an den Zwangs-HIV-Tests fest. Zivilgesellschaftliche Gruppen haben diese Unpraxis schon seit Jahren angeprangert. Ein HIV-Test muss auf freiwilliger Basis basieren und sollte auch nicht in einem Auffanglager durchgeführt werden, sondern in den Gemeinschaften, in die die Asylsuchenden aufgenommen werden, so dass eine fundierte Aufklärung, Beratung und Begleitung erfolgen kann. Viele der ankommenden Flüchtlinge haben jedoch ganz andere gesundheitliche Probleme – sie leiden an post-traumatischen Belastungsstörungen (PTBS).

Das Asylpaket II wurde am 25. Februar 2016 im Bundestag rekordverdächtig schnell  verabschiedet und man hat sich ja schon kurz danach gefragt, ob die, die darüber entschieden haben, den Text wirklich gelesen haben und sich der Konsequenzen bewusst waren. Die Unmenschlichkeit dessen, was darin festgehalten wird, wurde schon von vielen kommentiert. Die Folgen für die Gesundheit der Betroffenen standen dabei bisher weniger im Vordergrund.

Innerhalb von 2 Wochen muss nun der/die Asylsuchende ein ärztliches Attest über vorliegende Krankheiten beiliefern – eine spätere Berücksichtigung medizinischer Befunde findet sonst nicht mehr statt. Laut EU-Recht (2013/33/EU) gehören Menschen mit HIV wie auch Menschen mit einer  PTBS zu den besonders schützenswerten Gruppen in der Aufnahme von Asylsuchenden.  Das neue deutsche Asylpaket scheint dies mit aller Gewalt konterkarieren zu wollen. Das geforderte medizinische Attest ist  kein übliches Attest, auf dem in wenigen Worten das Vorliegen medizinischer Befunde bestätigt wird, sondern es handelt sich um ein regelrechtes medizinisches Gutachten. Das heißt, Menschen, die nun froh sind, in eine Gemeinde gekommen zu sein, kaum ein Wort Deutsch sprechen können, sich wahrscheinlich immer noch schwach und gesundheitlich angeschlagen fühlen, müssen innerhalb von zwei Wochen einen Arzttermin ausmachen und bekommen. Bei diesem Besuch müssen gleich alle schwerwiegenden Krankheiten und Vorerkrankungen festgestellt werden.

Dass solche Forderungen und Zeitfristen mehr als unrealistisch sind, weiß jeder, der schon länger in Deutschland lebt. Wenn es sich um einen Facharzt handelt, ist ein zeitnaher Termin schon  praktisch ein Ding der Unmöglichkeit – beim Hautarzt muss ich 3 Monate auf einen Termin warten – da geht in einer Zeitspanne von 2 Wochen überhaupt nichts!  Besagter Arzt oder Ärztin muss sich dann nicht die übliche Viertelstunde für den/die PatientIn Zeit nehmen, sondern sollte ein umfangreiches Gutachten über die Person erstellen. So etwas ist in zwei Wochen schlicht und ergreifend nicht möglich.

Was nun, wenn die Person HIV-positiv ist oder wenn sie post-traumatische Belastungsstörungen aufweist? Wird das ein Allgemeinarzt bei einem Kurzbesuch in seiner Praxis feststellen?? Wohl eher nicht. Und selbst wenn im Fall einer PTBS eine Überweisung an eine/n PsychotherapeutIn erfolgen würde, käme es zu einer monatelangen Wartezeit.  Und bei jeder psychischen Erkrankung weiß man, dass die betroffene Person erst einmal Vertrauen zur/m PsychotherapeutIn aufbauen muss, sich öffnen muss, bevor ein Gutachten erstellt werden kann.  Fristen sind ganz eindeutig darauf ausgelegt, möglichst ohne Befund viele Menschen abschieben zu können.

Dass beim Asylpaket II der Abschiebungsgedanke im Vordergrund steht, ist offensichtlich und an sich schon verabscheuungswürdig. Was die gesundheitsbezogenen Aussagen vor allem für post-traumatische Belastungssörungen angeht, so wurde mehrmals bei den Vorträgen darauf hingewiesen, dass diese einer Doppelmoral unterliegen.  Das Gesetz unterstelle, dass PTBS schlecht diagnostizierbar sei und keine schwerwiegende Erkrankung darstelle nach dem Motto: Asylsuchende seienSimulantInnen. Psychotherapeutinnen machten auf der Konferenz klar, dass PTBS für geschultes Personal leicht diagnostiziert werden kann, dass 30-40% der Flüchtlinge aufgrund desssen, was sie erlebt haben und ihrer unsicheren Zukunft an PTBS leiden und dass PTBS bei SoldatInnen zunehmend erkannt und behandelt werde. 2015 waren 1.750 SoldatInnen wegen PTBS in Behandlung. Wie geht die Bundesregierung mit PTBS um? Bei SoldatInnen wird die Erkrankung anerkannt und behandelt. Bei Flüchtlingen, dagegen, die in  vielen Fällen weit mehr Kriegsgeschehnisse, Bombenanschläge und dergleichen erleben mussten, geht man davon aus, dass sie simulieren und es ihnen eigentlich gut gehe???

Das neue Asylpaket verstößt gegen das Grundgesetz (Unantastbarkeit der Würde des Menschen und Gleichstellungsgrundsatz) und es verstößt gegen europ. Recht. Die EU stellt in der  Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) einen erhöhten Schutzbedarf für eine Reihe von Personengruppen fest, darunter Menschen mit psychischen Störungen und Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben wie auch Menschen mit Behinderung, zu denen auch Menschen, die mit HIV leben, gerechnet werden Die EU-Richtlinie trat am 19. Juli 2013 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis 20. Juli 2015 (2 Jahre) Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Dies geschah in Deutschland nur in Baden-Württemberg.  Das Gesetz gilt trotzdem für die Mitgliedsstaaten – auch die, die es bisher nicht in nationales Recht umsetzten. Die Bundesregierung wird hier mit Strafforderungen aus Brüssel rechnen müssen.

Was bleibt nun, um eine bessere gesundheitliche Versorgung für Asylsuchende zu sichern und sie vor einer Abschiebung zu bewahren? Es wird wohl eine Klage vor dem Verfassungsgericht evtl. auch vor dem europäischen Gerichtshof gegen das Asylpaket II notwendig sein, damit Asylsuchende eine PTBS, eine HIV-Infektion  oder weitere gesundheitliche Gründe für ihren Antrag auf Asyl in Deutschland geltend machen können.

Demokratischen Parteien in Deutschland würde man eigentlich mehr zutrauen, als ein Gesetzespaket zu schnüren und zu verabschieden, das das Recht auf Gesundheit für Asylsuchende konterkariert und den klaren Federstrich von ausländerfeindlichen Gruppierungen enthält!

 

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