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Anzeige bei Pflanzenschutzdienst gegen Bayer

Unterstützt von Brot für die Welt hat das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) diese Woche bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Anzeige gegen die Bayer CropScience AG und die Bayer AG erstattet. ECCHR wirft Bayer Doppelstandards beim Vertrieb von Pestiziden vor: Auf dem nach Indien exportierten Pestizid Nativo 75 WG fehlt die Warnung „kann möglicherweise das ungeborene Leben schädigen“, die auf den Etikettierung des gleichen Pestizids in Europa vorhanden ist. Das ECCHR forderte die Behörde auf, zu prüfen, ob Bayer dadurch die Exportregeln für Pestizide verletzt und damit eine Ordnungswidrigkeit begeht.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Unterstützt von Brot für die Welt hat das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) diese Woche bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Anzeige gegen die Bayer CropScience AG und die Bayer AG erstattet. ECCHR wirft Bayer Doppelstandards beim Vertrieb von Pestiziden vor: Auf dem nach Indien exportierten Pestizid Nativo 75 WG fehlt die Warnung „kann möglicherweise das ungeborene Leben schädigen“, die auf den Etikettierung des gleichen Pestizids in Europa vorhanden ist. Das ECCHR forderte die Behörde auf, zu prüfen, ob Bayer dadurch die Exportregeln für Pestizide verletzt und damit eine Ordnungswidrigkeit begeht. Neben einem Bußgeld kann der Pflanzenschutzdienst den Export von Nativo auch verbieten. Einige indische Partnerorganisationen von Brot für die Welt haben wegen der fehlenden Warnhinweise bereits im Dezember 2015 in Indien gegen Bayer  Strafanzeige erstattet.

Im Oktober 2015 reichten der ECCHR und Brot für die Welt bei der Welternährungsorganisation FAO Beschwerde gegen Bayer und Syngenta ein, weil sie gegen die Mindestsicherheitsstandards des International Code of Conduct on Pesticide Management verstoßen.  Die Unternehmen tragen beim Vertrieb ihrer Pestizide nicht ausreichend Sorge, dass die Bauern und Bäuerinnen über die Gefahren der Pestizide und nötige Schutzmaßnahmen informiert werden. Die Beschwerde blieb bislang  ohne Konsequenzen. Es bleibt zu hoffen, dass die Landwirtschaftskammer aktiv wird und die Exportpraxis von Bayer überprüft.

Damit Unternehmen wie Bayer nachhaltig ihre Geschäftspraxis verändern bedarf es aber verbindlicher Vorgaben zur Achtung der Menschenrechte in den Auslandsgeschäften. Derzeit verhandelt die Bundesregierung über einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte.

Der bisherige Entwurf beschränkt sich auf unverbindliche Empfehlungen an die Unternehmen. Noch wurde der Aktionsplan in Deutschland jedoch nicht verabschiedet! Unterschreiben Sie deshalb unsere Petition und fordern Sie gemeinsam mit uns Angela Merkel und Sigmar Gabriel auf, sich für einen ambitionierten Aktionsplan einzusetzen.

 

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