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Burundi: Diplomatischer Einsatz ist nötig

Die Gewalt im ostafrikanischen Burundi reißt nicht ab. Immer häufiger kommt es zu tödlichen Auseinandersetzungen, seit Präsident Pierre Nkurunziza im April 2015 ankündigte, verfassungswidrig eine dritte Amtszeit regieren zu wollen. Trotz großer Proteste, einem Wahlboykott der Opposition und einem Putschversuch von Teilen der Armee wurde er im Juli erneut Präsident. Brot für die Welt fordert die Bundesregierung zum Handeln auf.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Die Gewalt im ostafrikanischen Burundi reißt nicht ab. Immer häufiger kommt es zu tödlichen Auseinandersetzungen, seit Präsident Pierre Nkurunziza im April 2015 ankündigte, verfassungswidrig eine dritte Amtszeit regieren zu wollen. Trotz großer Proteste, einem Wahlboykott der Opposition und einem Putschversuch von Teilen der Armee wurde er im Juli erneut Präsident. Seitdem eskaliert die Gewalt. Hunderte Menschen sind ermordet worden, darunter viele Regierungsmitglieder, führende Oppositionelle und prominente Menschrechtsverteidiger. Überfälle und Verschleppungen sind an der Tagesordnung und sollen die Bevölkerung einschüchtern. Zudem beschuldigt das Regime seinen Nachbarn Ruanda, an dem Widerstand und dem versuchten Staatsstreich beteiligt zu sein.

Gezielt schürt die regierende Partei den Konflikt als eine Auseinadersetzung zwischen Hutu und Tutsi. Diese gefährliche Rhetorik könnte den machtpolitischen Konflikt in einen ethnischen Konflikt umwandeln. Noch kann davon nicht die Rede sein. Doch die bisherige Gewalt und die Furcht vieler Menschen in Burudi vor einem Völkermord wie in Ruanda 1994 haben bereits dazu geführt, dass mehr als 210.000 Menschen in Burundis Nachbarstaaten geflohen sind.

Internationaler Druck auf burundische Regierung nimmt zu

Angesichts der eskalierenden Gewalt erhöht die internationale Staatenwelt den Druck auf Burundi. Am 12. November forderte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 2248 (2015) ein sofortiges Ende der Gewalt. Er erinnert die Regierung Burundis daran, dass Burundi zu den Signatarstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs gehört und bekräftigt bereits ausgesprochene Sanktionsdrohungen der Afrikanischen Union und der Europäischen Union. Der Sicherheitsrat beauftragte den UN-Generalsekretär, mit der Afrikanischen Union weitergehende Maßnahmen für den Fall zu planen, dass sich die Situation weiter verschlechtern sollte. Die Europäische Union hatte bereits im Oktober Sanktionen beschlossen und droht dem Regime Entwicklungsgelder einzufrieren, sollte die Gewalt nicht beendet werden. Die burundische Regierung hat jedoch kaum auf diese Ankündigungen reagiert.

Brot für die Welt: Sanktionen nicht nur ankündigen!

Brot für die Welt begrüßt die Bemühungen der Afrikanischen Union, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen, auf dem Verhandlungsweg die politische Krise zu bewältigen. Brot für die Welt plädiert dafür, den Ankündigungen gezielter Sanktionen international abgestimmt rasch Taten folgen zu lassen. Die deutsche Bundesregierung kann die internationalen Friedensbemühungen außerdem unterstützen, indem sie – in enger Kooperation mit der Ostafrikanischen Gemeinschaft (ECA) und der Afrikanischen Union (AU) – den wirtschaftlichen und politischen Druck auf die Verantwortlichen in Burundi erhöht. Sie sollte sich dafür einsetzen, dass Gespräche mit der Opposition intensiviert werden und sie für Verhandlungen mit der burundischen Regierung gestärkt wird.

Menschenrechtsverletzungen müssen dokumentiert werden

Weiterhin sollte die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Europäische Union, die Mitgliedsstaaten der EU und andere internationale Organisationen systematisch und gerichtsfest Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, um Vorkehrungen zu treffen, die Verantwortlichen gegebenenfalls vor dem Internationalen Strafgerichtshof zur Verantwortung ziehen zu können. Die Bundesregierung sollte sich gegenüber den Vereinten Nationen nachdrücklich dafür einsetzen, dass bei den Planungen für eine möglicherweise notwendige militärische Intervention der internationalen Staatengemeinschaft zur Friedenserzwingung sicher gestellt wird, dass in keinem Fall die unmittelbaren Nachbarstaaten Burundis – insbesondere nicht Uganda und Ruanda – beteiligt sein dürfen. Die Eigeninteressen von Nachbarstaaten gefährden politische Friedensprozesse und können zu einer regionalen Ausweitung des Konflikts führen. Der Einsatz militärischer Mittel allerdings darf nur als „ultima ratio“ in Betracht gezogen werden nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die Krise mit diplomatischen und zivilen Mitteln zu lösen.

 

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