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Wirksamer europäischer Emissionshandel im Flugverkehr vertagt auf 2016

Die EU gibt nach drei Jahren intensiver und sehr kontroverser Verhandlungen zum Europäischen Emissionshandelssystem vorerst auf und fügt sich letztlich auf Wunsch seiner Mitgliedsstaaten dem maßgeblich durch China und den USA aufgebauten Druck.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Die EU gibt nach drei Jahren intensiver und sehr kontroverser Verhandlungen zum Europäischen Emissionshandelssystem vorerst auf und fügt sich letztlich auf Wunsch seiner Mitgliedsstaaten dem maßgeblich durch China und den USA aufgebauten Druck.

Mit 458 zu 120 Stimmen entschied am 3. April das Europäische Parlament zunächst bis 2016 die internationalen Flüge vom EU-ETS auszunehmen. Damit dürfen internationale Airlines über dem Europäischen Luftraum CO2 emittieren, ohne dafür zahlen zu müssen.

Europäisches Verhandlungsziel war es, alle Flüge, die international starten und den EU-Luftraum überfliegen oder auf EU-Territorium landen, in das EU-ETS einzubeziehen, um so auf die steigenden CO2-Emissionen aus dem Flugverkehr angemessen zu reagieren. Die Europäische Kommission versuchte damit die rechtskräftige Souveränität im eigenen Luftraum zu verteidigen - erfolglos. Die EU Mitgliedstaaten trugen den EU-Plan aus Angst vor einem totalen Blockieren der Verhandlungen hin zu einer zukünftigen globalen Lösung nicht mit.

Als rücksichtslos und unbesonnen wird bei EU-ETS-Befürwortern diese Entscheidung bewertet, denn sie reduziert die Wirksamkeit der Regulierung der Flugemissionen auf nur ein Drittel der ursprünglich vorgesehenen.

Ein kleiner Türspalt zur geplanten Einbeziehung der internationalen Flüge in das Emissionshandelsgesetzt bleibt jedoch offen, sollte bis 2016 kein akzeptables Ergebnis für einen globalen Marktbasierten Mechanismus vorliegen, werden ausnahmslos die ursprünglichen Regelungen – EU-ETS mit voller Abdeckung aller Flüge – gelten. Das Parlament hat der Forderung des Rates nicht entsprochen, bis 2020 „die Uhr anzuhalten“. Dies ist ein bedeutender Erfolg aus den schwierigen Verhandlungen. Außerdem schreiben die neuen Vorschriften nun Transparenz vor, denn die Mitgliedstaaten müssen künftig offenlegen, wie sie die Einnahmen aus den Versteigerungen der Zertifikate verwenden. So wird der Druck auf die Mitgliedstaaten erhöht, die Einnahmen zweckgebunden und für Maßnahmen gegen den Klimawandel einzusetzen.

Wichtig ist jetzt auf dem Weg zur UN-Klimakonferenz 2015 in Paris, dass sich mit den internationalen Partnern auf einen tragbaren, gerechten und zukunftsweisenden Ansatz geeinigt wird, der den internationalen Flugverkehr endgültig in die Pflicht nimmt.

 

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