Im November 2000 wurden in dem nordost-indischen Bundesstaat Manipur zehn Zivilisten von den Assam Rifles, einer paramilitärischen Einheit Indiens, erschossen. Das Ereignis wurde seitdem als das "Malom-Massaker" bezeichnet. Die rechtliche Grundlage für das Vorgehen der Paramilitärs war der sogenannte "Armed Forces Special Powers Act (AFSPA)", der seit 1958 in Kraft ist. Das Gesetz erlaubt willkürliche Verhaftungen und den Gebrauch von Schusswaffen im Nordosten Indiens und in Jammu & Kaschmir. Es räumt den Mitgliedern der Streitkräfte für Aktionen unter dem AFSPA pauschal Straflosigkeit ein.
Als Protest gegen das Massaker von Malom und gegen den AFSPA trat die Bürgerrechlerin Irom Chanu Sharmila im November 2000 in einen Hungerstreik, den sie bis heute ununterbrochen weiterführt. Die indischen Behörden inhaftierten Sharmila unter dem Vorwurf, Selbstmord verüben zu wollen, und zwangernährten sie in einem Gefängniskrankenhaus.
Jetzt hat ein Gericht in Imphal, der Haupstadt des Bundesstaates Manipur, die Freilassung Irom Sharmilas angeordnet und die Rechtmäßigkeit des AFSPA in Zweifel gezogen. Damit hat es zugleich die politische Diskussion über das umstrittene Gesetz neu entfacht. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Aussage Sharmilas, wonach ihr Fasten eine politische Aktion des gewaltlosen Widerstads nach dem Vorbild Mahatma Ghandis sei, und sie nicht beabsichtigt habe, sich umzubringen.
Zwei Tage nach ihrem Freispruch wurde Sharmila unter dem Vorwand, sie zu einer medizinschen Untersuchung bringen zu wollen, erneut verhaftet.