Groß ist die Medienaufmerksamkeit für das neuseeländische Gerichtsurteil, das am vergangenen Wochenende bekannt wurde. Einer Familie aus dem südpazifischen Inselstaat Tuvalu wurde der legale Aufenthalt in Neuseeland gestattet mit der Begründung, dass die noch kleinen Kinder der seit 2007 in Neuseeland lebenden Familie aus humanitären Gründen nicht nach Tuvalu ausreisen müssten. Dort erwarte sie nach Auffassung des Gerichts ein hohes Risiko von den Auswirkungen des Klimawandels und von Naturkatastrophen explizit betroffen zu sein.
Erstmals findet der Klimawandel damit schriftlichen Eingang in eine Urteilsbegründung über Bleiberecht von Schutzsuchenden. Die neuseeländischen Richter sind sich offenbar bewusst, dass sie damit Nachrichten mit echtem Neuigkeitswert produziert haben und sind redlich darum bemüht, darauf zu verweisen, dass der Klimawandel nur ein Aspekt unter mehreren für die Aufenthaltserlaubnis der Familie sei. Ausschlaggebend sei auch, dass die Kinder der Familie in Neuseeland geboren wurden und enge verwandtschaftliche Beziehungen auf Neuseeland bestehen.
Humanitäres Bleiberecht wird Schutzsuchenden nach menschlichen Kriterien gewährt. Sie erhalten ein Aufenthaltsrecht, obwohl sie juristisch gesehen ausgewiesen werden könnten. So geschehen bei einem ähnlich Aufsehen erregendem Versuch, als Klimaflüchtling anerkannt zu werden im letzten Frühjahr. Als ein Mann aus Kiribati, dessen Fall ganz ähnlich gelagert war, mit seinem Antrag auf Asyl in Neuseeland scheiterte. Auch wenn das Urteil also nicht gleichzusetzen ist mit einem einklagbaren Bleibe- und Schutzrecht für Menschen, die auf der Flucht vor dem Klimawandel und seinen Folgen sind – es ist ein echter Fortschritt, dass der Klimawandel nun ein humanitäres Bleiberecht begründet hat.