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Ein Jahr nach dem Fabrikeinsturz in Bangladesch

Ein Jahr nach dem Fabrikeinsturz in Bangladesch, der 1100 TextilarbeiterInnen das Leben kostete, warten die Überlebenden und Hinterbliebenen weiterhin auf Entschädigungszahlungen. Auch viele deutsche Unternehmen, die sich mit Ware aus der Fabrik Rana Plaza beliefern ließen haben noch nicht in den Entschädigungsfonds gezahlt.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Am 24. April jährt sich der Einsturz des Fabrikgebäudes Rana Plaza in Bangladesch. In den Trümmern starben über 1100 TextilarbeiterInnen, etwa 2500 erlitten teils schwere Verletzungen. Trotz des immensen öffentlichen Aufschreis hat sich in der Textilbranche im letzten Jahr wenig getan:

In dem von der internationalen Arbeitsorganisation organisierten Entschädigungsfonds sind erst 10 der benötigten 40 Millionen Dollar eingezahlt worden. Auch die deutschen Textilunternehmen Adler Modemärkte, NKD, Kids for Fashion oder Güldenpfennig, die sich mit Ware aus Rana Plaza beliefern ließen, haben noch nicht bezahlt. Den Verletzten und Hinterbliebenen fehlt es an medizinischer Versorgung und finanzieller Unterstützung.

Arbeitsbedingungen weiterhin katastrophal

Auch an den katastrophalen Arbeitsbedingungen in den Zuliefererbetrieben der großen Modeketten hat sich im letzten Jahr nichts verbessert. Die Beschäftigten arbeiten weiterhin zu Hungerlöhnen, teils 18 Stunden täglich, Belästigungen und Schikane sind alltäglich, eine gewerkschaftliche Betätigung ist in vielen Fabriken nicht möglich.

Nach wie vor gibt es keine glaubwürdigen Initiativen der Textilindustrie, um diese Zustände zu verbessern. Existierende Unternehmensinitiativen, wie die 2004 gegründete Business Compliance Initiative (BSCI), mögen vielleicht das Image der Handelsketten aufpolieren, eine tatsächliche Veränderung der Arbeitsbedingungen vor Ort ist nicht zu beobachten. Die durchgeführten Kontrollen sind unzureichend, unter anderem sind NGOs und Gewerkschaften nicht einbezogen. Um eine positive Wirkung zu erzielen, müssten die Textilunternehmen bereit sein, die Rahmenbedingungen zu verändern, angefangen bei der eigenen Einkaufspolitik: Die Unternehmen setzen immer noch auf kurze Lieferfristen und enormen Preisdruck, was zu Arbeitsrechtsverletzungen in den Betrieben führt. Es reicht eben nicht aus, von den Zulieferern bestimmte Standards einzufordern.

Modeketten müssen selbst Verantwortung übernehmen

Die Handelsketten, die durch ihr Einkaufsverhalten  zu den Zuständen beitragen und mit horrenden Umsätzen von diesen profitieren, müssen selbst Verantwortung übernehmen. Sie sollten langfristige Partnerschaften mit verantwortlichen Zulieferern eingehen, diese durch Schulungen und Kostenübernahmen bei der Umsetzung von Sozialstandards unterstützen, realistische Lieferzeiten vereinbaren und vor allem Preise zahlen, die es den Fabriken ermöglichen, angemessene Löhne an die MitarbeiterInnen zu zahlen. Bei den Risikoanalysen und Kontrollen sollten Gewerkschaften und NROs aktiv eingebunden werden, die Prüfberichte und die ergriffenen Gegenmaßnahmen sollten transparent sein und einer Überprüfung durch Gewerkschaften und NROs zugänglich sein. Für die ArbeitnehmerInnen sollte es ein zugängliches Beschwerdeverfahren geben.

Die Erfahrungen zeigen, dass die freiwilligen CSR-Aktivitäten diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Um zukünftig die Bedingungen in der Textilbranche zu verbessern,  ist der Gesetzgeber gefragt, die beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für die auf dem deutschen Markt vertretenen Modeketten verbindlich zu regeln. Damit müssten die hiesigen Modeketten auch Verantwortung für die Arbeitsbedingungen bei den Subunternehmern übernehmen, egal wo diese produzieren.

Bundesregierung muss verbindliche Standards für die Textilindustrie schaffen

Die aktuelle Initiative des Entwicklungsministers Gerd Müller, einen runden Tisch einzuberufen und gemeinsam mit der Textilindustrie und zivilgesellschaftlichen Initiativen einheitliche Standards für die Textilindustrie zu entwickeln, ist als erster Schritt begrüßenswert. Zweifelhaft ist jedoch, ob der Minister durch freiwillige Vereinbarungen am runden Tisch die erhofften Erfolge erzielen wird. Insbesondere erscheint die Erarbeitung eines Textilsiegels bis Ende des Jahres kein realistisches Ziel. Ein Siegel für ein Produkt oder ein gesamtes Textilunternehmen müsste menschenrechtliche  und ökologische Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Baumwollernte über das Bleichen und Färben bis hin zur Weiterverarbeitung in den Nähfabriken garantieren. Ein glaubwürdiges Siegel  kann nur unter Einhaltung international anerkannter  Verfahren für die Standardentwicklung  entstehen (ISEAL). Ein Siegel unterhalb dieser Standards würde nur zu Verwirrung beim Verbraucher führen und vornehmlich Marketingzwecken dienen. Der Minister sollte die bestehenden Bemühungen für ein  Fairtrade-Siegel  als Produktlabel für  Textilien unterstützen, und parallel an einheitlichen Standards zur  Stärkung der menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung für die gesamte Textilindustrie arbeiten. Dabei erwarten wir eine aktive Einbindung von lokalen und internationalen Gewerkschaften und NROs. Der Prozess sollte an bestehende zivilgesellschaftliche Vorschläge anknüpfen und auf umfassende verbindliche Sorgfaltspflichten abzielen.

 

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