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Was tun, wenn Unternehmen Menschenrechte verletzen?

Was können Nichtregierungsorganisationen und von Rechtsverletzungen betroffene Gemeinschaften tun, um die eigenen Rechte durchzusetzen und für erlittenes Unrecht Entschädigung einzufordern? Eine Publikation von MISEREOR, Brot für die Welt und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) gibt Antworten.

 

Von Online-Redaktion am

Wirtschaftliche Entwicklung und sozialer Fortschritt sind ohne die Tätigkeit von Unternehmen nicht denkbar. In einer einseitig auf Wirtschaftswachstum und Profitmaximierung ausgerichteten Globalisierung geht die Tätigkeit von großen und transnational agierenden Konzernen jedoch häufig mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden einher. Dies trifft vor allem die ohnehin bereits in Armut lebende Bevölkerung. Gerade – aber nicht ausschließlich – im Rohstoffsektor tragen Wirtschaftsaktivitäten oft zur Verschärfung bestehender Konflikte bei und schüren neue Konflikte.

Auf die Frage, wie sich Nichtregierungsorganisationen und betroffene Gemeinschaften in diesem asymmetrischen Machtverhältnis die eigenen Rechte durchsetzen und für erlittenes Unrecht Entschädigung einfordern können, will eine Publikation von MISEREOR, Brot für die Welt und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Antworten geben. „Making corporations respond to the damage they cause: Strategic approaches to compensation and corporate accountability“ entstand auf Wunsch von Parteiorganisationen von MISEREOR und Brot für die Welt aus 13 afrikanischen Ländern. Bei einem von ECCHR vorbereiteten Workshop in Douala, Kamerun, hatten sie im Juni 2011 anhand konkreter Fallbeispiele und auf der Grundlage eigener Erfahrungen mit Juristinnen aus Afrika, Europa und den USA über Möglichkeiten und zur Verfügung stehende Instrumente diskutiert, um transnationale Unternehmen für durch sie (mit-)verschuldete Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Handreichung nennt typische Menschenrechtsverletzungen, die immer wieder in Zusammenhang mit der Tätigkeit transnationaler Unternehmen begangen werden sowie typische Reaktionen der Unternehmen darauf. Sie gibt konkrete Hinweise, was Nichtregierungsorganisationen und betroffene Gemeinden tun können, um möglichen Schaden bereits im Vorfeld zu verhindern und erläutert rechtliche Möglichkeiten, um Entschädigung einzufordern, wenn der Schaden dann doch entstanden ist. In allgemein verständlicher Sprache, und immer wieder anhand konkreter Fallbeispiele illustriert, werden hard- und soft-law-Mechanismen vorgestellt und die Voraussetzungen dargestellt, damit eine Entschädigungsforderung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Die vier Anhänge der Handreichung nennen Quellen zur weiteren Vertiefung sowie Adressen von Organisationen, die bei Bedarf um Unterstützung angefragt werden können. Eine „strategische Prozessführung“, wie sie in der Handreichung erläutert wird, hat das Ziel, strategisch besonders interessante und wichtige Einzelfälle vor Gericht zu bringen. Damit soll die Rechenschaftspflicht von Unternehmen im Menschenrechtsbereich allgemein gestärkt werden.

„Making Corporations Respond“ versteht sich als praktische Handreichung für Organisationen in Asien, Afrika und Lateinamerika, die nicht nur die Regierung und die Behörden des Gast- und des Heimatlandes eines Unternehmens als Adressaten für ihre Beschwerden und Entschädigungsforderungen sehen, sondern auch die betreffenden Unternehmen selbst zur Rechenschaft ziehen wollen.

 

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