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Unterschriftensammlung zur Einführung der Finanztransaktionssteuer

Gemeinsam mit über 100 Nichtregierungsorganisationen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Organisationen sowie zahlreichen Einzelpersonen setzt sich Brot für die Welt in der Kampagne „Steuer gegen Armut“ für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ein.

 

Von Eva Hanfstängl am

Gemeinsam mit über 100 Nichtregierungsorganisationen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Organisationen sowie zahlreichen Einzelpersonen setzt sich Brot für die Welt mit einer Unterschriftenaktion der Kampagne „Steuer gegen Armut“ für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und die Verwendung der Mittel für Armutsbekämpfung und Klimaschutz ein.  

Die für die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise verantwortlichen Akteure an den Finanzmärkten würden mit einer solchen Finanztransaktionssteuer daran beteiligt, die Folgen der internationalen Finanzkrise zu tragen.

Bislang gab es keine Besteuerung von Finanzprodukten. Das wird sich hoffentlich bald, dank des jahrelangen Drucks durch die Zivilgesellschaft in vielen europäischen Ländern, ändern: Im Januar 2013 gaben die Finanzminister der Europäischen Union den Weg frei für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer durch diejenigen Staaten, die dazu bereit sind. Aktuell handelt es sich dabei um 11 Staaten, die zusammen etwa 60 Prozent der europäischen Wirtschaftsleistung erbringen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Der Beschluss soll zudem dazu beitragen, dass sich der Finanzsektor wieder verstärkt seiner ursprünglichen Aufgabe widmet, nämlich im Dienste der Realwirtschaft zu stehen.

Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf einen Steuersatz von 0,1 Prozent auf Wertpapiere (Aktien, Anleihen) und 0,01 Prozent auf Derivate vor, der sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf anfällt. Sie rechnet damit mit Mehreinnahmen von jährlich 35 Milliarden Euro. In Deutschland kämen so mehr als 10 Milliarden Euro zusammen.

Was ist eine Finanztransaktionssteuer ?

Die Finanztransaktionssteuer ist eine Umsatzsteuer auf den Handel mit Finanzprodukten. Das heißt, dass beim Kauf und Verkauf von Aktien, Währungen, Anleihen, Derivaten etc. an Börsen und im außerbörslichen Handel die Steuer gezahlt werden muss.  Manche Finanzakteure wollen bestimmte Finanzprodukte ausklammern, zum Beispiel Derivate, Versicherungen oder wollen nur den Börsenhandel einbeziehen. Das würde jedoch die Wirkung der Steuer reduzieren und es würden deutlich weniger Einnahmen erzielt.

Die Steuer zu umgehen, wird nach Beschluss des EU-Parlaments teuer und riskant. Ein Finanzprodukt kann erst den Besitzer wechseln, nachdem die Steuer bezahlt wurde. Wer nicht zahlt, erhält die Rechte am gekauften Produkt erst gar nicht oder muss eine Strafe zu bezahlen, die den Steuersatz deutlich übersteigt.

Wofür die Mehreinnahmen verwendet werden ist noch nicht entschieden. Die Mehrheit der europäischen Länder plädiert dafür, dass die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer in die Haushalte der beteiligten Länder fließen, in Deutschland also in den Bundeshaushalt.

Brot für die Welt und das Bündnis „Steuer gegen Armut“ fordern jedoch, dass die Gelder für die folgenden drei Bereiche verwendet werden:

  • weltweite Armutsbekämpfung,
  • Armutsbekämpfung in Deutschland und
  • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, sowie Schutz von Umwelt und Biodiversität.

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