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Das Bali-Package: Handelserleichterungen versus Agrarabkommen

Von Gastautoren am

Damit die nächste Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation WTO nicht wieder ohne konkrete Ergebnisse zu Ende geht, werden sich die Delegierten aus 159 Staaten auf drei wesentliche Punkte konzentrieren. Handelserleichterungen, ein Agrarabkommen und Maßnahmen zur Stärkung der ärmsten Länder stehen vom 3. bis 6. Dezember im indonesischen Bali auf der Tagesordnung. Es ist eine abgespeckte Version der „Doha-Runde“, die 2001 eingeläutet wurde und ein umfassendes Regelwerk für weltweiten Freihandel etablieren sollte.

Auf Initiative der Industrieländer soll in Bali ein Abkommen über Handelserleichterungen vereinbart werden. Dabei geht es um ein kompliziertes Bündel von Regeln und Vorschriften, um Zollformalitäten zu vereinfachen und zu beschleunigen. Der Norden verspricht sich davon einen erheblichen Anstieg der Exporte, insbesondere Industriegüter würden mit weniger Reibungskosten auf ferne Märkte gelangen.

Länder des Südens sind skeptisch, da vor allem die reichen Staaten von den neuen Regeln profitieren würden. Die Umsetzung ist aufwendig und kostenintensiv. Zudem würden die vorgesehenen Zollsenkungen die Staatseinnahmen der Entwicklungsländer senken. Als Gegenleistung fordern ärmere Länder seit langem die Gewährung von finanzieller und technischer Hilfe sowie eine differenzierte Behandlung entsprechend ihrer Möglichkeiten. Doch die reichen Ländern wollen dieses Entgegenkommen in der Vereinbarung nicht garantieren.

Die Entwicklungs- und Schwellenländer setzten ihrerseits auf ein Teilabkommen im Bereich Landwirtschaft. Zum einen geht es um einen Vorschlag der Gruppe G-33, der der 46 Staaten angehören, zur Sicherung der Ernährungssouveränität. Regierungen soll das Recht eingeräumt werden, ihren Landwirten Produkte abzukaufen, um sie später zu verbilligten Preisen auf den nationalen Markt zu bringen. Bisher verbieten die WTO-Regeln die Bildung solcher Nahrungsmittelreserven, da sie als marktverzerrende Subventionen eingestuft werden. Im Gegensatz zur EU haben sich die USA gegen die Regeländerung ausgesprochen, da sie Wettbewerbsverzerrungen für den Fall befürchten, dass die Nahrungsreserven auf Umwegen auf den Weltmarkt gelangen.

Ein weiterer Vorstoß kommt von den großen Agrarexporteuren der Gruppe G-20. Länder wie Brasilien plädieren für die Halbierung der Exportsubventionen in der Landwirtschaft, mit denen Industriestaaten ihren Bauern Ausfuhren zu Dumpingpreisen ermöglichen. Obwohl sich die WTO bereits im Jahr 2005 auf deren Abschaffung bis Ende 2013 geeinigt hatte, wurde dieser Schritt mangels Einigung in anderen Streitpunkten der „Doha-Runde“ bis heute nicht umgesetzt.

Der dritte Themenkomplex des „Bali-Package“ ist von den am wenigstens entwickelten Ländern (LCD) auf die Tagesordnung gesetzt worden. Die fordern mehrere Ausnahmeregeln von den strengen Freihandelsvorschriften der WTO, um ihnen den Anschluss an die Weltwirtschaft zu vereinfachen. Unter anderem geht es Zollbefreiung für ganze Produktpaletten und Sonderregelungen bei der Liberalisierung von Dienstleistungen.

Am WTO-Sitz in Genf werden die drei Teilabkommen seit Wochen intensiv diskutiert, um eine Beschlussvorlage für die Ministerkonferenz zu formulieren. Bisher wurden nur im Bereich der LCD einige Fortschritte erzielt. In den Bereichen Handel und Agrarwirtschaft ist aber aufgrund des traditionellen Interessengegensatzes von Industrie- und Entwicklungsländern bisher keinerlei Konsens abzusehen.

 

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