Völkerrechtlich verbindliche Verträge machen nur dann Sinn, wenn ihre Bestimmungen tatsächlich in die nationale Gesetzgebung der Signatarstaaten umgesetzt werden. Dies mag eine Binsenweisheit sein, in der Praxis stellt sich genau die Umsetzung jedoch oft als Problem heraus. Bestes Beispiel: Die völkerrechtlich verbindlichen, aber nicht umgesetzten Bestimmungen der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) zum gerechten Vorteilsausgleich.
Genau diese Lücke soll jetzt durch das Nagoya-Protokoll gefüllt werden. Allerdings gibt es auch hier unterschiedliche Interpretationen des Textes und damit unterschiedliche Interpretationen der Rechte und Pflichten, die aus dem Nagoya-Protokoll erwachsen.
Zusammen mit der Erklärung von Bern, ECOROPA und Third World Network hat der EED bei der Vorbereitungskonferenz für die im Oktober in Hyderabad stattfindende CBD-Vertragsstaatenkonferenz ein Side Event durchgeführt und relevante Fragen der Umsetzung mit Verhandlern aus verschiedenen Entwicklungsländern diskutiert.
Grundlage der Diskussion war das angefügte Papier zum Thema, das der EED mit dem WWF veröffentlicht hat. Es liegt in Englisch, Spanisch und Französisch vor. In Deutsch sei auf eine Publikation des EED verwiesen, die die gleiche Problematik unter dem Title "Wer kriegt was?" ausführlicher behandelt.
Michael Frein, Hartmut Meyer