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Wann wird es Kaffee für die FAO-Delegierten bei CoP’s geben?

Von Gastautoren am

Das ‚Committee on World Food Security‘ (CFS) hat das ‚High Level Panel of Experts for Food Security and Nutrition‘ (HLPE) beauftragt ein Bericht zum Thema Klimawandel und Ernährungssicherheit zu erstellen. Der Bericht wurde im Juni 2012 veröffentlicht (http://www.fao.org/cfs/cfs-hlpe/en/), im Oktober bei der letzten Sitzung des CFS zur Kenntnis genommen und an UNFCCC weitergeleitet. Wie werden die über 190 Regierungsdelegationen in Doha mit diesem Schatz an Informationen umgehen? Wie wird die zukünftige Zusammenarbeit der ‚Rome-based institutions‘ (FAO,WFP, IFA) und UNFCCC ausgestaltet werden?

Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst hat, u.a. auf Grundlage des HLPE-Berichtes, folgende Forderungen und Fragen erarbeitet und die Mitglieder der SBSTA Arbeitsgruppe Landwirtschaft um Beachtung gebeten:

• Die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention sollten im „UNFCCC Adaptation Framework“ sowie im „Nairobi Work Programme“ einen Schwerpunkt auf die Unterstützung einer naturnahen und klimaangepassten Landwirtschaft setzen.

• Die Annex 2-Vertragsparteien sollten die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) dabei unterstützen, eine naturnahe und klimaangepasste Landwirtschaft im Rahmen ihrer nationalen Anpassungsprogramme zu fördern.

• Das „Adaptation Committee“ sollten eine Arbeitsgruppe Landwirtschaft einrichten, um die Arbeit in diesem Sektor zwischen den unterschiedlichen Bereichen des „Adaptation Framework“ zu koordinieren.

• Die Annex 1-Staaten sollten sicherstellen, dass erhebliche öffentliche Mittel verlässlich und nachhaltig dafür bereit gestellt werden, eine klimaangepasste und naturnahe Landwirtschaft  in Entwicklungsländern aufzubauen. Die Finanzierung sollte sowohl über den „Green Climate Fund“, als auch über den „UN Adaptation Fund“ und andere multilaterale und bilaterale Mechanismen der Klima- und Entwicklungsfinanzierung erfolgen.

• Im Rahmen des „Nairobi Work Programme“ sollte eine Begutachtung agrarökologischer Verfahren und ihrer Beiträge zur Klimaresilienz erfolgen.

• Alle Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention sollten ihre agrarbezogenen Subventionen, Steuern, Preispolitik und andere Maßnahmen dahingehend überprüfen, wie sie eine klimaresiliente und emissionsarme Landwirtschaft fördern können.

Mit Blick auf ein Arbeitsprogramm Landwirtschaft sind folgende Leitfragen aufzunehmen:

• Wie kann eine vollständige und umfassende Bilanzierung der Emissionen erfolgen, die mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind?

• Wie kann die ökologische und soziale Integrität der Klimapolitik im landwirtschaftlichen Sektor einschließlich der Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit und des Menschenrechts auf Nahrung gewährleistet werden?

• Wie können Emissionen aus Landnutzungsänderungen reduziert werden?

Aktuell ist unklar, ob die SBSTA Arbeitsgruppe Landwirtschaft eine Einigung bis zum Abschluss der aktuellen Sitzungswoche erreichen kann, da zwischen der Gruppe der G77 + China und der Gruppe der LDCs keine gemeinsame Position besteht.

 

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