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Umsetzung des Nagoya-Protokolls

(Delhi, 03.07.2012) Die Pilotphase des internet-basierten Informationssystems (ABS-Clearing House) wartet weiterhin auf den Startschuss

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Die Pilotphase des ABS-Clearing House Mechanismus' wurde vor gut einem Jahr von ICNP-1 in Montreal ins Leben gerufen. Mit Hilfe des ABS-Clearing House Mechanismus' sollen Informationen über die nationalen ABS-Gesetze und die national zuständigen Behörden der zukünftigen Mitgliedsstaaten des Protokolls sowie die nationalen Genehmigungsbescheide über ABS-Verträge zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen, etwa über Vertretungen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, Standardverträge sowie Instrumente zur Überwachung der Weitergabe genetischer Ressourcen können ebenfalls über das ABS-Clearing House verbreitet werden.

Aufgaben des ABS Clearing House Mechanismus'

Ursprünglich war das ABS-Clearing House als ein Instrument gedacht, das eine Überwachung von ABS-Verträgen und ein Verfolgen des Weges genetischer Ressourcen quasi von der Wiege bis zur Bahre ermöglichen sollte. Damit wäre das ABS-Clearing House ein effektives Instrument im Kampf gegen Biopiraterie.

Allerdings haben die Industrieländer ihm nahezu alle Zähne gezogen, als sie im Nagoya-Protokoll durchsetzen konnten, dass alle Angaben zu den neun Elementen, die ein ABS-Genehmigungsbescheid enthalten muss, der Geheimhaltung unterliegen können. Darunter fällt dem Protokolltext gemäß selbst die Angabe des Namens der zuständigen nationalen Behörde (sic!).

Vorbereitung zur Implementierung des ABS Clearing House Mechanism

Um die Diskussion über das ABS-Clearing House vorzubereiten, tagte schon im April 2011 eine Expertengruppe und stellte eine Liste mit Problembereichen zusammen, zu denen bis zum in Kraft treten des Protokolls eine einheitliche Interpretation erarbeitet werden sollte. Diese Liste betrifft folgende Punkte:

  • Meldung der Genehmigungsbescheide: Reicht es, über die Anzahl der Genehmigungsbescheide für bestimmte zwecke Auskunft zu geben (etwa: "75 Bescheide für Forschungszwecke ausgegeben"), oder müssen die Mitgliedsstaaten auch über die Inhalte berichten?
  • Aktualisierung der Genehmigungsbescheide: Wenn etwa die wissenschaftlichen Namen der genetischen Ressourcen verändert werden, ergibt sich daraus, so die Frage, die Verpflichtung, den Bescheid anzupassen?
  • Weitergabe an Dritte: Soll das ABS-Clearing House über die vertraglich vereinbarten Möglichkeiten der Weitergabe an Dritte informieren?
  • Nachverfolgen der Nutzung genetischer Ressourcen: Inwieweit bietet das ABS-Protokoll eine Grundlage, um die Nutzung der genetischen Ressourcen auf ihrem gesamten Weg hin zur Kommerzialisierung zu verfolgen?
  • Geheimhaltung: Wenn tatsächlich alle Angaben im Genehmigungsbescheid als geheim deklariert werden können, verliert das ABS-Clearing House nicht seine letzte Möglichkeit, Biopiraterie offen zu legen oder gar zu verhindern?

Um ein Ergebnis zu sichern, haben sich die Vorsitzenden des ICNP-1 in Montreal entschieden, diese höchst kontroversen Themen und ungelösten Probleme möglichst nicht zu behandeln, sondern sich im Wesentlichen auf die Diskussion einer Pilotphase des ABS-Clearing House zu beschränken. ICNP-1 konnte sich auf vier Empfehlungen und eine umfangreiche "Guidance" einigen:

  1. Das ABS Clearing House soll schrittweise aufgebaut werden und dabei die identifizierten Bedürfnisse und Rückmeldungen seiner Nutzer berücksichtigen.
  2. Dabei soll mit einer Pilotphase begonnen werden, die so schnell wie möglich - falls die nötigen finanziellen Mittel bereitstehen - vom Sekretariat umgesetzt wird.
  3. Die Geberländer werden aufgefordert, die Umsetzung der Pilotphase durch zusätzliche finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.
  4. Das Sekretariat wird aufgefordert, erste Vorschläge zum Aufbau und zur Arbeitsweise des Mechanismus' zu erarbeiten und eine Zusammenarbeit mit anderen Organisationen zu erkunden.

Diskussionen in Delhi

Es bleibt festzustellen, dass die Pilotphase bis heute im Hangar stehen geblieben ist. Das Sekretariat der CBD informierte die Delegierten, dass jüngst mit Hilfe der finanziellen Unterstützung von Deutschland, der Schweiz und der EU das benötigte Personal eingestellt werden konnte.

Weiterhin wurden den Delegierten Vorschläge zu Eigenschaften und Anwendungen des Clearing House unterbreitet, die auf den Erfahrungen des Informationsmechanismus' des Cartagena-Protokolls aufbauen. So etwa sollen die nationalen Behörden die offiziellen Informationen etwa über erteilte Zugangsgenehmigungen in einem zentralen Portal einstellen können. Dabei soll ein festgelegtes Format die Übersichtlichkeit dieser Informationen gewährleisten. Das Portal soll auch von anderen Akteuren zur Verbreitung weiterer Informationen genutzt werden können. Weiterhin sollten nationale ABS Informationsstellen errichtet und mit dem zentralen System verknüpft werden. Schließlich wird eine Kooperation mit den Datenbanken anderer Organisationen wie der WIPO, dem Internationalen Saatgutvertrag oder CITES empfohlen.

ICNP-2 hat diese Arbeit des Sekretariats zur Kenntnis genommen und eine zügige Umsetzung gefordert. Als neue Maßnahme wurde in Delhi die Gründung eines "informellen Beratungskomitees" beschlossen, um das Sekretariat in technischen Fragen zu unterstützen. Da ICNP-2 aber weder den genauen Zuständigkeitsbereich noch die Formen der Arbeitsweise festgelegt hat, müssen die Details später in enger Koordinierung mit dem Sekretariat erarbeitet werden. Das Komitee wird regional ausgewogen aus 15 durch Regierungen benannte Experten zusammengesetzt und soll sich einmal im Jahr treffen - falls dazu finanzielle Mittel bereit stehen. Auf COP-11 sollen dann die Delegierten vom Sekretariat über den Arbeitsplan und die benötigten finanziellen Mittel der Pilotphase informiert werden.

Es ist zu erwarten, dass die Pilotphase erst nach COP-11 beginnen wird, wenn die nötigen Budgetentscheidungen gefallen sind.

 

Hartmut Meyer

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