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Kein Schutz der Waldbewohner ohne Berichtspflichten

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Auf den letzten Moment kamen Samstagnacht die Empfehlungen der Kontaktgruppe zum Waldschutz des wissenschaftlichen und technischen Beratungsorgans heraus. Nachdem Länder, wie die Demokratische Republik Kongo, ihre Interessen klar gemacht hatten, dass man erst mal mit dem Waldschutz anfangen sollte, und sich dann später Gedanken über die Einhaltung von Schutzbestimmungen zu biologischer Vielfalt und der Sicherung der Rechte von Waldbewohnern und indigenen Völkern machen könnte, gelang es doch wieder, sich im Textentwurf auf alle in Cancun verabschiedeten Schutzbestimmungen zu beziehen. Diese umfassen auch Prinzipien guter Regierungsführung und der Beteiligung von Betroffenen.

Große Zugeständnisse und Rücksicht auf nationale Umstände verlangten einige Länder bei der Information über die Umsetzung von Schutzbestimmungen. Die Zivilgesellschaft musste bereits vergangenes Jahr in Cancun die Niederlage einstecken, dass die Regierungen nicht bereit waren, nachprüfbare Berichte zur Umsetzung der Staatengemeinschaft in den Klimaverhandlungen vorzulegen. Trotz einer schwächeren Verankerung wurde in diesem Punkt nachgearbeitet: die zu erstellenden Informationen sollen neben den nationalen Umständen auch internationale Verpflichtungen und Abkommen berücksichtigen und geschlechtsspezifische Auswirkungen mit einbeziehen. Sie sollen in die nationale Kommunikation einbezogen, öffentlich zugänglich und kontinuierlich verbessert werden.

 

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