Um unserer Verantwortung gegenüber marginalisierten Menschen weltweit nachzukommen, richten wir unser Handeln an ethischen Standards aus. Zudem haben wir eine Ombudsperson.


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Um unserer Verantwortung gegenüber marginalisierten Menschen weltweit nachzukommen, richten wir unser Handeln an ethischen Standards aus. Zudem haben wir eine Ombudsperson.
Unser Verhaltenskodex definiert die Grundsätze unserer Arbeit und benennt klar den Schutz vor Diskriminierung, Kindeswohlgefährdung, sexueller Belästigung/Missbrauch und Korruption. Der Verhaltenskodex ist als Bestandteil der Arbeitsverträge verbindlich für alle Mitarbeitenden.
Darüber hinaus gelten die darin formulierten ethischen Standards für Mitarbeitende mit lokalem Arbeitsvertrag, Beraterinnen und Berater, Fachkräfte und Freiwillige. Diese Standards sind auch verbindliche Grundlage unserer Kooperation mit Partnern weltweit. Der Verhaltenskodex erhebt den Anspruch, eine sichere und offene Umgebung für alle Beteiligten sicherzustellen. Er soll eine Orientierung für die Vermeidung von und den integren Umgang mit unrechtmäßigen und unethischen Situationen bieten.
Neben der Definition ethischer Standards bemühen wir uns durch eine Reihe von Maßnahmen um umfassende Prävention von Fehlverhalten. Sollte es dennoch zu Verstößen kommen, greifen Interventions-Maßnahmen wie etwa das Fall-Management. Verschiedene Kanäle sollen die Zugänglichkeit ungesetzliches oder unethisches Fehlverhalten offenzulegen niedrigschwellig und umfassend ermöglichen.
Ein Kanal, der Hinweisgebenden besonderen Schutz ermöglicht, ist unsere Ombudsperson. Die Ombudsperson ist als selbständiger Rechtsanwalt außerhalb der Organisation angesiedelt und von Brot für die Welt unabhängig. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, Hinweise und Beschwerden vertraulich entgegenzunehmen und Hinweisgebende zu schützen. Abgesichert wird dies durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht der Ombudsperson. Zum Schutz der Hinweisgebenden hat die Organisation zusätzlich gegenüber der Ombudsperson auf jegliche Auskunftsrechte verzichtet.
Geht ein Hinweis bei der Ombudsperson ein, wird diese mit den Hinweisgebenden das weitere Verfahren abstimmen. Die Weitergabe von Informationen an das sogenannte Integrity Team, das die Verdachtsfälle wenn gewünscht bearbeitet, erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Hinweisgebenden und – sofern gewünscht – unter Wahrung der Anonymität. Die Ombudsperson informiert Hinweisgebende regelmäßig zum Stand der Bearbeitung.
Der Verhaltenskodex hat das Ziel, den Vorstand, alle Führungskräfte sowie die Mitarbeitenden dabei zu unterstützen, ethisch wie rechtlich einwandfreie Entscheidungen zu treffen.
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