Allen kirchlich-theologischen Stipendienprogrammen liegen folgende Kriterien zugrunde:
- Stipendien können nur solche Bewerberinnen und Bewerber erhalten, die nach Abschluss des Studiums in ihr Heimatland zurückkehren.
- In der Regel sollten die Stipendienbewerberinnen und Stipendienbewerber bereits im Heimatland ein Studium abgeschlossen haben, zumindest jedoch eine akademische Qualifikation nachweisen, die mindestens dem Vordiplom an einer deutschen Hochschule entspricht.
- Grundkenntnisse in der deutschen Sprache, mindestens entsprechend Mittelstufe I, müssen vorhanden sein.
- Die Stipendien sind auf ein bis höchstens drei Jahre begrenzt. In der Regel werden keine Promotionen im kirchlichen Austauschprogramm gefördert.