Stipendien für geflüchtete Frauen
Zielgruppe des Programms
Das Stipendienprogramm richtet sich an Frauen, die
- in ihrem Herkunftsland ein Studium nicht aufnehmen oder abschließen konnten wegen Verfolgung aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen, der Verletzung ihrer Menschenrechte oder wegen der Gefahr für Leib und Leben
- eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 1-3 und § 23 Abs. 1-2 AufenthG aus humanitären Gründen haben
- Asylbewerberinnen sind
- sich in der Regel zum Zeitpunkt der Bewerbung in Deutschland befinden
- in der Regel bei Antragstellung nicht älter als 35 Jahre sind
- nach Abschluss ihres Studiums einen gesellschafts- oder entwicklungspolitischen Beitrag in ihrem Herkunftsland oder im Aufenthaltsland leisten wollen
Die Förderung geschieht in der Erwartung, dass die Studierenden
- regelmäßig an entwicklungspolitischen Stipendienbegleitmaßnahmen (STIPE) teilnehmen
- ihre beruflichen Perspektiven rechtzeitig planen sowie die hierfür entwickelten Programm-Angebote in Anspruch nehmen
- nach Abschluss ihres Studiums einen beruflichen und persönlichen Beitrag zu einer sozial gerechten und ökologisch tragfähigen Entwicklung leisten wollen. Sollten die Geförderten in Deutschland oder einem westlichen Industrieland verbleiben, wird erwartet, dass sie sich möglichst im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit oder entsprechender Bildungsarbeit engagieren. Des Weiteren wird erwartet, dass die Stipendiatin nach Abschluss des Studiums eine Rückkehr erwägt, wenn der Grund der Flucht nicht mehr gegeben ist und sich die politischen Verhältnisse im Herkunftsland geändert haben.