Stipendien für geflüchtete Frauen
Erwartungen und Verpflichtungen
Von den Stipendiatinnen wird erwartet, sich ökumenisch, sozial, gesellschafts- und/oder entwicklungspolitisch zu engagieren und darüber einen Nachweis im Semesterbericht zu erbringen. Vorzugsweise sollte dieses Engagement beim Antragsteller, der lokalen ESG oder dem regionalen Studienbegleitprogramm für Studierende aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa (STUBE) stattfinden.
Weiteres:
- Im Rahmen des Stipendiums ist die Teilnahme an einem Einführungs- und einem Abschlussseminar verpflichtend. Darüber hinaus sollten weitere STIPE-Veranstaltungen besucht werden.
- Von den Stipendiatinnen wird erwartet, guten und regelmäßigen Kontakt zur antragstellenden Organisation zu halten.
- Die Stipendiatin ist stets zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet; falsche oder unwahre Angaben können zum Verlust des Stipendiums führen.
- Sie ist verpflichtet, das Stipendienreferat von Brot für die Welt und die antragstellende Organisation über alle Veränderungen ihrer persönlichen Verhältnisse (Heirat, Kinder, Einkommen – auch des Ehepartners –, Änderung der Anschrift und so weiter) unverzüglich zu informieren.
Die Stipendiatin verpflichtet sich zu einem intensiven Studium:
- Jedes Semester der Förderung werden ein Semesterbericht sowie Leistungsnachweise eingereicht, die Auskunft über den Studienfortschritt und die erbrachten Studienleistungen geben. Bei unzureichenden Leistungen kann die Förderung ausgesetzt oder beendet werden.
- Ein Studiengangs- beziehungsweise Hochschulwechsel oder eine Studienunterbrechung sind zustimmungspflichtig und müssen vorab durch das Stipendienreferat von Brot für die Welt genehmigt werden. Änderungen sind schriftlich mitzuteilen. Ein Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule ohne Zustimmung des Stipendienreferates kann zu einem frühzeitigen Ende des Stipendiums führen.
- Die Stipendiatin ist verpflichtet, dem Stipendienreferat von Brot für die Welt und der antragstellenden Institution mitzuteilen, wann das Studium beendet sein wird, eine Kopie des Abschlusszeugnisses sowie einen ausführlichen Abschlussbericht vorzulegen und das Stipendienreferat über die beruflichen Pläne beziehungsweise Rückkehrerwägungen zu informieren.
Es wird erwartet, dass die Stipendiatin nach Abschluss des Studiums eine Rückkehr erwägt, wenn der Grund der Flucht nicht mehr gegeben ist und sich die politischen Verhältnisse im Herkunftsland geändert haben. Die Rückkehrmöglichkeit ist je nach Einzelfall zu prüfen.