Stipendien für geflüchtete Frauen
Förderungsvoraussetzungen
Die Bedürftigkeit der Stipendiatin muss gegeben sein. Andere Stipendien, eigenes Einkommen, Einkommen des Ehepartners oder regelmäßige finanzielle Leistungen von anderer Seite, die über den jeweiligen Freibeträgen liegen, schließen ein Stipendium von Brot für die Welt aus oder müssen gegebenenfalls zum Stipendienantritt gekündigt werden. Nicht gefördert werden können Personen, die eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten oder in die Förderung einer anderen Institution aufgenommen wurden. Als Nachweis dient das Ablehnungsschreiben des BAföG-Amtes.
Im Falle, dass eine Antragstellung für Personen erwogen wird, die den oben angegebenen Kriterien nicht in allen Punkten entsprechen, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme beziehungsweise um direkte Rücksprache mit einer der Kontaktpersonen für das Stipendienprogramm. In besonderen Fällen ist die Aufnahme von Asylbewerberinnen in das Programm möglich.