Bedingungen für die Vergabe von Stipendien
Förderungsvoraussetzungen
Bedürftigkeit
Die Bedürftigkeit der/des Studierenden muss gegeben sein. Andere Stipendien, eigenes Einkommen, Einkommen der/des Ehepartnerin/Ehepartners oder regelmäßige finanzielle Leistungen von anderer Seite, die über den jeweiligen Freibeträgen liegen, schließen ein Stipendium von Brot für die Welt aus oder müssen gegebenenfalls zum Stipendienantritt gekündigt werden. Nicht gefördert werden können Personen, die eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten oder in die Förderung einer anderen Institution aufgenommen wurden. Als Nachweis dient das Ablehnungsschreiben des BAföG-Amtes.
Zugangsvoraussetzungen
Die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber muss in der Regel der antragstellenden Evangelischen Studierendengemeinde bekannt sein und an studienbegleitenden Veranstaltungen teilgenommen haben.
Gefördert werden kann:
- ein Bachelor- oder Masterstudium an einer staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule
- jeder Studiengang
- sowie studienvorbereitende Maßnahmen (zum Beispiel Sprachkurs, Studienkolleg).
Im Falle, dass eine Antragstellung für Personen erwogen wird, die den oben angegebenen Kriterien nicht in allen Punkten entsprechen, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme beziehungsweise um direkte Rücksprache mit einer der Kontaktpersonen für das Flüchtlingsstipendienprogramm. In besonderen Fällen ist die Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in das Flüchtlingsstipendienprogramm möglich.