Stipendien für geflüchtete Frauen
Bewerbungsverfahren
In der Regel schlagen evangelische Studierendengemeinden (ESG) geflüchtete Studentinnen und Studieninteressierte für ein Stipendium vor. Außerdem können evangelische Kirchengemeinden, Diakonische Werke, Missionswerke und Studienbegleitprogramme (STUBEn) Anträge stellen. Der Antragsteller muss darlegen, inwieweit eine Begleitung der Stipendiatin durch akademische und behördliche Beratung sowie seelsorgerische Betreuung gewährleistet ist.
Eine individuelle Bewerbung von Stipendien-Interessierten ist nicht möglich.
Bewerbungsfrist
Aufgrund der dringlichen Lebenssituation von Flüchtlingen entfallen Bewerbungsfristen. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Über die Stipendien-Anträge entscheidet ein internes Stipendien-Komitee von Brot für die Welt. Die Bearbeitungszeit dauert etwa drei Monate.
Stipendienleistungen
Die Höhe des monatlichen Grundstipendiums ermöglicht ein finanziell unabhängiges Studierendenleben in Deutschland. In Absprache ist ein Ehegatten- oder Kinderzuschlag (unter Anrechnung des staatlichen Kindergeldes) möglich.
Folgende zusätzliche Leistungen können im Rahmen des Stipendiums übernommen werden:
- Beratung und Begleitung durch die antragstellende Organisation in Abstimmung mit dem Stipendienreferat von Brot für die Welt
- Teilnahme an entwicklungspolitischen Seminaren des Stipendienbegleitprogramms (STIPE) und des regionalen Studienbegleitprogramms (STUBE)
- Bevorzugte Berücksichtigung beim Zugang zum Reintegrationsprogramm von Brot für die Welt
- Finanzieller Zuschuss eines berufsvorbereitenden Praktikums- und Studienaufenthaltes (BPSA) in einem Entwicklungsland
Förderdauer
Die Förderung erfolgt in der Regel für maximal 36 Monate. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung bis höchstens 48 Monate möglich. Die Förderung endet automatisch mit der Beendigung des Studiums (Erhalt des Zeugnisses) oder der Exmatrikulation.