Häufige Fragen zu Fördermitteln (FAQ)

Gemeinnützige Organisationen, die entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit leisten, über eine Rechtsstruktur verfügen und das Anliegen des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung teilen. Dazu gehören auch evangelische Schulen.

Andere Schulen brauchen Projektpartner wie Schulfördervereine oder Nichtregierungsorganisationen, die den Antrag stellen können. Bei Projekten mit katholischen Kooperationspartnern bedarf es einer angemessenen finanziellen Beteiligung von katholischer Seite. Programme, die ausschließlich von katholischen Einrichtungen und Organisationen durchgeführt werden, können nicht bezuschusst werden.

Sie schicken Ihren Antrag in der Regel an uns, und zwar bitte per Post (wegen der Unterschrift) und zusätzlich per E-Mail (wegen der Datenverarbeitung). Unsere Adressen für Ihre Anträge lauten:

inlandsfoerderung@brot-fuer-die-welt.de

Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst
Referat Inlandsförderung und Freiwilligendienste
Sekretariat Inlandsförderung
Caroline-Michaelis-Str. 1
10115 Berlin

Wenn Ihre Kirchengemeinde oder Ihr Verein in der Region einer der hier genannten Landeskirchen liegt, schicken Sie Ihren Antrag bitte an Ihren Ansprechpartner bei der Landeskirche, ebenfalls per E-Mail und Post.

Generell müssen Anträge acht Wochen vor Projektbeginn bei uns eingehen.

Bitte beachten Sie, dass für Anträge mit einer Förderzeit von einem Jahr und einem Projektbeginn im Januar oder Februar, die Antragsfrist bereits der 15. September des Vorjahres ist.

Folgende Förderlinien haben besondere Fristen:

  • Stellen für Bildungsarbeit: Nur überregionale Stellen werden über die Inlandsförderung direkt beantragt – mit einer jährlichen Antragsfrist bis 01. März.
  • Beratungsstellen für Fairen Handel: 1. Februar
  • Institutionelle Förderung: 15. September 
  • Kirchliche Partnerschaften:
    • Entwicklungspolitische Begegnungsprogramme: Anträge müssen mindestens sechs Monate vor Reisebeginn bei uns eingehen.
    • Maßnahmen der Bildungs-, Lobby- und Kampagnenarbeit im Globalen Süden: Anträge müssen drei Monate vor Projektbeginn bei uns eingehen.
    • Kleine Infrastrukturmaßnahmen: Anträge müssen mindestens sechs Monate vor Projektbeginn zum 01. Februar, 01. Juli oder 01. Oktober eingehen.

Wenn Ihre Kirchengemeinde oder Ihr Verein in Bayern oder der Region des ABP Niedersachsen Regionaler Ausschuss in den Ev. lutherischen Landeskirchen von Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und der Evangelisch-reformierten Kirche liegt, beachten Sie bitte gesonderte Termine.

Nach dem Ende des Projekts muss die Abrechnung in der Regel binnen drei Monaten erfolgen.

Wir brauchen mindestens das ausgefüllte Antragsformular und Ihren Ausgaben- und Einnahmenplan. Je nachdem, zu welchem Förderbereich Ihr Projekt gehört, sind weitere Unterlagen erforderlich. Welche, steht unter den Hinweisen zur jeweiligen Förderlinie.

Wenn Ihre Organisation erstmals einen Antrag einreicht, muss sie auch die Satzung und einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister beilegen.

Der Ausgaben- und Einnahmenplan ist eine Excel-Tabelle, die Sie bitte am Computer ausfüllen. Sie können nur in die orangen Felder schreiben.

Im ersten Bereich „Ausgaben“ tragen Sie bitte unter „Programmkostenarten“ ein, wofür Kosten entstehen (etwa Honorare, Reisekosten, Raummiete, Druckkosten etc.). Jede Kostenart bekommt eine Zeile, die Reihenfolge wählen Sie.

In der Spalte „Geplant €“ rechts daneben tragen Sie bitte die veranschlagten Kosten ein. Die dritte Spalte lassen Sie bei Antragstellung leer. (Die füllen Sie später bei der Abrechnung aus.)

Im zweiten Bereich „Einnahmen“ tragen Sie zuerst die bei uns beantragte Fördersumme ein. Dann können Sie weitere Fördermittel angeben (die Beispiele überschreiben Sie dabei), und sonstige Einnahmen aus Verkäufen, Spenden etc. Zuletzt tragen Sie bitte den von Ihnen (Verein, Gemeinde etc.) beigesteuerten Anteil zur Deckung der Kosten ein (nur Geldmittel, keine Arbeitsleistung etc.). Die Summen und Anteile berechnet das Dokument automatisch.

Anschließend schicken Sie uns die Excel-Tabelle (zusammen mit den anderen Unterlagen) einmal per E-Mail und ausgedruckt per Post. Speichern Sie die Tabelle bitte auch, um nach Projekt-Ende für die Abrechnung die tatsächlichen Kosten nachzutragen und sie uns erneut zu schicken.

Bei Projekten und Maßnahmen, die die Inlandsförderung unterstützt, ist auf unsere Förderung hinzuweisen (auf Printmedien, Veranstaltungsprogrammen, Einladungsflyern, Internetseiten usw.). Bitte benutzen Sie dazu das Logo als Förderhinweis. Das Logo können Sie hier herunterladen.

Flugreisen tragen wesentlich zum Klimawandel bei. Mithilfe der Kompensationszahlungen fördert die Klima-Kollekte gGmbH Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern, die helfen Emissionen zu sparen und Armut zu verringern. Der Fokus liegt auf dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energie-Effizienz.

In jeder Landeskirche finden Sie Beauftragte für den Kirchlichen Entwicklungsdienst (KED), die Kirchengemeinden und regionale NROs bei globalen und lokalen Herausforderungen unterstützen.

Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns:
Sekretariat Inlandsförderung
Telefon: +49 30 65211 4050
E-Mail: inlandsfoerderung@brot-fuer-die-welt.de 

Viele Vereine und Initiativen setzen sich für globale Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung ein. Um ihren Anliegen Nachdruck zu verleihen, schließen sie sich zu Netzwerken zusammen.

 

Wenn Sie zusätzliche Förderung brauchen oder Ihr Projekt nicht zu unserem Programm passt, können Sie sich unter anderem an folgende Organisationen wenden:

Die aufgeführten Organisationen haben sich in der Arbeitsgruppe „Geberabstimmung in der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit“ zusammengeschlossen. Dort haben sie eine gemeinsame wirkungsorientierte Antrags- und Sachberichtsstruktur erarbeitet. Dies soll den entwicklungspolitischen Vereinen und Gruppen helfen, ihre Vorhaben im Rahmen der Antragstellung klar und eindeutig zu beschreiben und ihnen die Antragstellung bei Ko-Finanzierungen erleichtern. Die Arbeitsgruppe trifft sich regelmäßig zum Austausch über Förderrichtlinien, Antragsformate, Finanzierungsgrundlagen und Optimierung der Praxisabläufe der Projektförderung.

Die gemeinsame Struktur der Anträge mit kleinen Abweichungen sieht grundsätzlich folgendermaßen aus:

  • Informationen zur Antrag stellenden Gruppe/Organisation (Extra-Formular/Deckblatt/Mantelbogen)
  • Problembeschreibung/Situationsbeschreibung • Zielgruppen • Wirkungen/Projektziele
  • Indikatoren (qualitativ und quantitativ)
  • Beschreibung der Projektaktivität/en
  • Querschnittsfragen
  • Nachhaltigkeit
  • Erläuterungen zum Einnahmen- und Ausgabenplan

Die Antragsformulare der verschiedenen Förderer weichen teilweise im Wortlaut der Fragen und im Umfang der erwarteten Informationen voneinander ab. Brot für die Welt akzeptiert nur Antragsformulare, die die Anzahl von sechs Seiten nicht übersteigen.

Die Webseite der Geberabstimmung ist bei der Stiftung Nord Süd Brücken angesiedelt.

Die Eine-Welt-Internet-Konferenz (EWIK) bietet auf ihrem Web-Portal zum Globalen Lernen einen schnellen und übersichtlichen Zugang zu vielen relevanten Informations- und Bildungsangeboten zum Globalen Lernen. Das Portal informiert über aktuelle Veranstaltungen, Aktionen, Kampagnen und Akteure der entwicklungsbezogenen Bildung. Außerdem bietet es Unterrichtsmaterialien zum Download an. Sie können dort auch Ihr selbst erstelltes Material hochladen und so anderen Interessierten zur Verfügung stellen. 

Informationsmaterial über unsere Arbeit sowie zu Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit finden Sie in unserem Online-Shop.

Zudem finden Sie hier von uns erstellte Bildungsmaterialien für die Schule.