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Pressemeldung

Statement zum Entwurf der EU-Kommission für ein EU-Lieferkettengesetz


Berlin, 23.02.2022

Die EU-Kommission hat heute den Entwurf für eine Richtlinie vorgestellt, die Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen verhindern soll. Dazu erklärt Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt:

„Die globale Produktion von Konsumgütern steht in Verbindung mit unermesslichem Leid: Ausbeutung, Kinderarbeit und der Zerstörung von Lebensgrundlagen. Besonders Menschen in Ländern des globalen Südens sind davon betroffen.

Mit dem heute veröffentlichten Entwurf für eine Lieferkettenregelung geht die EU-Kommission einen wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigeren und menschenwürdigeren Weltwirtschaft. Der Vorschlag der EU-Kommission ist in entscheidenden Punkten stärker als das deutsche Lieferkettengesetz: Unternehmen sollen etwa Verantwortung für ihre gesamten Liefer- und Wertschöpfungsketten übernehmen müssen. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen sollen die Möglichkeit bekommen, ihren Anspruch auf Widergutmachung gerichtlich einzuklagen.

Der Entwurf sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten ihre Unternehmen und im Binnenmarkt tätige ausländische Unternehmen mit gewissen Umsätzen zu menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt verpflichten müssen. Damit hat die Richtlinie das Potential, globale Wirtschaftsbeziehungen nachhaltig zu beeinflussen.

Allerdings gibt es auch Punkte, bei denen sich der Lobby-Einfluss von großen Wirtschaftsverbänden bemerkbar macht: Nach Schätzungen der EU-Kommission beträfe die vorgeschlagene Regelung nur 13.000 europäische Unternehmen. 99 Prozent der Unternehmen wären durch die Richtlinie nicht erfasst und könnten weiter so wirtschaften wie bisher. Denn die EU-Lieferkettenregelung soll grundsätzlich nur für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und 150 Millionen Euro Jahresumsatz gelten. Damit liegt die Schwelle niedriger als beim deutschen Lieferkettengesetz, das ab 2023 erstmal nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten gilt.

Es ist wichtig, dass sich die Bundesregierung entsprechend ihres Bekenntnisses im Koalitionsvertrag für Nachbesserungen einsetzt, damit mehr Unternehmen von der Regelung erfasst werden. Der Entwurf der EU-Kommission zeigt außerdem, dass auch das deutsche Lieferkettengesetz deutlich nachgeschärft werden muss.“

Hinweis für Redaktionen:
Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an presse@brot-fuer-die-welt.de

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