Pressemeldung

Verantwortung für weltweite Lieferketten gesetzlich regeln – gleiches Recht für Alle

Verantwortung für weltweite Lieferketten gesetzlich regeln – gleiches Recht für Alle

Wenn die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) am 11. April ihr 100jähriges Bestehen feiert, kann sie auf große Erfolge zurückblicken. Seit Gründung hat die ILO 189 Übereinkommen verabschiedet, um weltweit für menschenwürdige Arbeit und soziale Sicherheit zu sorgen. Es gibt jedoch große regionale Unterschiede. „Dank starker Gewerkschaften und Zivilgesellschaft haben sich die Arbeitsbedingungen hierzulande für die meisten stetig verbessert. Dank Globalisierung können deutsche Unternehmen von niedrigen Arbeitsstandards und Löhnen in Ländern des Südens oder Osteuropa profitieren“, sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt. 6400 Menschen sterben täglich infolge ihrer Arbeit, 152 Millionen Kinder arbeiten statt zur Schule zu gehen. „Von unseren Partnerorganisationen wissen wir, dass die Verletzung grundlegender Arbeitsstandards und Menschenrechte in globalen Produktionsketten weiterhin an der Tagesordnung ist. Das wirft Fragen nach globaler Gerechtigkeit und der Unteilbarkeit von Menschenrechten auf.“

Die Rede ist dabei auch von Produkten für den deutschen Markt wie etwa Wein oder Früchte aus Südafrika. Auf vielen Plantagen schuften Arbeiter und Arbeiterinnen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang unter harten Wetterbedingungen, müssen ohne Schutzmaßnahmen mit giftigen Pestiziden hantieren oder haben keinen Zugang zu Sanitäranlagen und Trinkwasser. Ihr Lohn liegt unterhalb des Existenzminimums, einen Arbeitsvertrag hat kaum jemand, genauso wenig wie eine soziale Absicherung im Fall von Arbeitsunfällen, Krankheit, Mutterschaft oder im Alter. Die Liste weiterer Produkte aus anderen Ländern ließe sich beliebig verlängern.

Ein Grund ist, dass Unternehmen bei Geschäften im Ausland nicht an die gleichen Regeln gebunden sind wie im Inland. Während Unternehmen auf die Sicherheit und das Wohlergehen von Beschäftigten aus dem eigenen Land achten müssen, haben Beschäftigte bei ausländischen Zulieferern und Tochterfirmen keine vergleichbaren Rechte. Arbeitsunfälle entlang der Lieferkette, die auf mangelnde Sicherheitsvorkehrungen zurückgehen, haben für die Unternehmen in der Regel keinerlei Konsequenzen. Die Geschädigten und ihre Familien hingegen stehen vor hohen Behandlungskosten, Einkommensverlust, Invalidität oder Tod eines Familienmitglieds.

Niedrige Arbeitsstandards im Ausland werden nach wie vor als Wettbewerbsvorteil gehandelt und von Konsumenten und Gewerkschaften bei uns um der eigenen Vorteile willen billigend oder zumindest schweigend in Kauf genommen. Dadurch werden weltweit Ungleichheit und Armut zementiert – allen Bekenntnissen zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen zum Trotz. „Als ein Land, das stark von Globalisierung profitiert, hat Deutschland eine besondere Verantwortung zu deren fairer Gestaltung beizutragen“, sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel. „Dazu gehört auch, die Verantwortung deutscher Unternehmen für ihre Lieferketten gesetzlich zu regeln und Verstöße zu ahnden, nachdem Unternehmen sich zu lange nicht freiwillig in diese Richtung bewegt haben und Arbeitnehmer gegeneinander ausspielen. Gleiches Recht und gleiche Standards für alle – dieser Grundsatz sollte nicht nur für die eigene Gesellschaft, sondern weltweit gelten.“

Die Staatengemeinschaft schuf die ILO nach dem Ersten Weltkrieg aus der Erkenntnis, dass ungerechte Lebensverhältnisse den Weltfrieden gefährden. Ihr Auftrag ist weiterhin aktuell: die Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit, Arbeitsschutz, angemessene Gehälter und Arbeitszeiten, Gewerkschaftsfreiheit und die Formulierung und Durchsetzung internationaler Sozialnormen überall auf der Welt.

Hinweis für Redaktionen:
Für Interviews steht Maren Leifker, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Brot für die Welt, zur Verfügung.

Pressekontakt:
Renate Vacker, Tel.: 030 65211 1833, renate.vacker@brot-fuer-die-welt.de


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