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Pressemeldung

Bundesregierung lehnt verbindliche menschenrechtliche Verantwortung für Unternehmen ab


Berlin, 21.12.2016

Nichtregierungsorganisationen kritisieren den heute verabschiedeten Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte als unzureichend.

Zivilgesellschaftliche Organisationen würdigen erste positive Ansätze des heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte, kritisieren ihn aber als unzureichend. Amnesty International in Deutschland, Brot für die Welt, Germanwatch, Misereor, Oxfam Deutschland und Südwind weisen auf zahlreiche Schwachstellen hin. Insbesondere fordern sie ein konsequentes Monitoring der Umsetzung des Plans, da viele Maßnahmen zu vage formuliert oder nur als Prüfaufträge aufgenommen sind.„Der vorgelegte Aktionsplan bleibt hinter den selbstgesteckten Zielen der Bundesregierung zurück“, konstatiert Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt. In der G7-Erklärung von Elmau hatten sich die Unterzeichner auf Betreiben der Bundesregierung zu einem ambitionierten und substantiellen Aktionsplan verpflichtet. Jetzt schrecke die Bundesregierung aber davor zurück, deutsche Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten im Ausland in die Pflicht zu nehmen und bringe lediglich eine entsprechende Erwartung zum Ausdruck.

„Warum sie allerdings - anders als in einem früheren Entwurf vorgesehen – ihre Erwartung an Unternehmen nicht mit einer Selbstverpflichtung unterstreicht und die menschenrechtliche Sorgfalt nicht einmal für Unternehmen im Eigentum des Bundes verbindlich regelt, bleibt unverständlich.“„Die Bundesregierung stimmt einerseits Handelsabkommen zu, die transnationalen Konzernen zum Schutz ihrer Gewinnerwartungen immer neue internationale Sonderklagerechte einräumen. Andererseits schreckt sie davor zurück, Konzerne zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie im Ausland zu Vertreibungen und Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern beitragen“, kritisiert Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von MISEREOR.

Auslandsinvestoren wird über Investitionsschutzabkommen das Privileg eingeräumt, ihre Interessen unmittelbar vor internationalen Schiedsgerichten einzuklagen, ohne vorher die nationalen Gerichtswege ausgeschöpft zu haben. „Wer die Legitimationskrise der Handelspolitik und Globalisierung beenden will, muss diesen Zustand beenden und Menschenrechte über Partikularinteressen stellen.“Als Teilerfolg werten die Organisationen, dass das Finanzministerium nach internem und öffentlichem Druck einen Großteil seiner Forderungen nach einer Verwässerung des Aktionsplans aufgegeben hat. „Wir begrüßen die Zielmarke des Aktionsplans, dass mindestens die Hälfte der Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter/-innen bis 2020 Prozesse zur menschenrechtlichen Sorgfalt einrichten sollen“, so Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch. „Entscheidend wird sein, dass die geplante Überprüfung transparent, unabhängig und auf Grundlage präziser Kriterien erfolgt. Wenn die Zielmarke verfehlt wird, muss das im Aktionsplan in Erwägung gezogene Gesetz die notwendige Konsequenz sein.“

Die Bundesregierung versäumt es, mit dem Nationalen Aktionsplan Unternehmen zur Wiedergutmachung anzuhalten und die Rechte von Menschen zu stärken, die im Ausland durch deutsche Unternehmen geschädigt wurden. „Prozesshürden müssen abgebaut werden. Geschädigte sollten ihre Rechte noch besser vor einem deutschen Gericht einklagen können“, fordert Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. „Wichtig sind bessere Möglichkeiten zur Kollektivklage oder zumindest deutlich verlängerte Verjährungsfristen. Im Nationalen Aktionsplan fehlen aber genau solche wirksamen Maßnahmen.“

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.brot-fuer-die-welt.de/presse/digitale-pressemappen/nap/

 

 

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