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Pressemeldung

Keine Straflosigkeit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Ein Jahr Prozess gegen mutmaßliche ruandische Kriegsverbrecher

Stuttgart, 16.04.2012

Einladung zur Podiumsdiskussion
am 25. April 2012, von 14 bis 16 Uhr
im Diakonischen Werk der EKD in Stuttgart (Stafflenbergstraße 76)

Es besteht die Möglichkeit zum Interview, auch vorab, wir bitten um Anmeldung.

„Das Verfahren in Stuttgart könnte zu einem Meilenstein gegen Straflosigkeit bei gravierenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden“, ist Julia Duchrow, Leiterin des Menschenrechtsreferats von „Brot für die Welt“, überzeugt. Kurz vor dem ersten Jahrestag des Prozessbeginns gegen den Präsidenten der berüchtigten ruandischen Rebellengruppe FDLR (Forces Démocratique de Libération du Ruanda), Ignace Murwanashyaka, laden das evangelische Hilfswerk und das Ökumenische Netz Zentralafrika (ÖNZ) zu einer Podiumsveranstaltung nach Stuttgart ein.

Welche Bedingungen erleichtern Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, inwiefern können internationale Rechtsgrundlagen und UN-Menschenrechts-mechanismen dazu beitragen, Kriegsverbrecher haftbar zu machen? Darüber werden u.a Claus Molitor (Internationaler Strafgerichtshof Den Haag) und Ilona Auer-Frege (ÖNZ) diskutieren, juristische wie auch politische Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und die Bedeutung und Chancen des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs erörtern. Das Gespräch leitet der Afrika-Experte Dominic Johnson.

Dem Präsidenten der FDLR, Ignace Murwanashyaka, und seinem Stellvertreter, Straton Musoni, legt die Bundesanwaltschaft Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last. Im Osten des Kongos sollen sie über Jahre unbehelligt von Deutschland aus per Handy und Laptop die FDLR befehligt haben. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, für die Tötung von mindestens 200 Menschen, zahlreiche Vergewaltigungen sowie die Rekrutierung von Kindersoldaten verantwortlich zu sein.

Seit dem 04. Mai 2011prüft das Oberlandesgericht Stuttgart die Vorwürfe. Möglich macht dies das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), eine weitreichende Gesetzesgrundlage, nach der schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unabhängig davon, wo, von wem und gegen wen sie begangen worden sind, nach deutschem Recht verfolgt werden können.

Das deutsche VStGB trat bereits im Jahre 2002 in Kraft. Bisher wurde es jedoch nur zurückhaltend angewendet, alle Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Sollte der Stuttgarter Prozess zu einer Verurteilung führen, wäre das ein klares Signal gegen alle Täter: Sie wären an keinem Ort der Welt vor Strafverfolgung sicher.

Kontakt:
Renate Vacker, 0711-2159 186 oder 0174-302 01 58, r.vacker@brot-fuer-die-welt.de

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