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Pressemeldung

Pelargonium: Europäisches Patentamt veröffentlicht Begründung für den Widerruf des Pelargonium-Patents der Firma Schwabe


25.04.2010

(Bonn / Johannesburg / Zürich, 25.04.2010) Das Europäische Patentamt (EPA) hat die schriftliche Entscheidung zur Begründung des Widerrufs des Pelargonium-Patentes der Firma Schwabe (EP02777223) veröffentlicht. Erwartungsgemäß wird die Argumentation der Kläger während der mündlichen Verhandlung vollständig bestätigt, wonach das Schwabe-Patent nicht auf einem erfinderischen Schritt (Art. 56 EPÜ) beruht, so dass das Patent insgesamt widerrufen wurde.

Das EPA hat nicht über die Frage der Biopiraterie oder der nachhaltigen Nutzung der Wildbestände in Südafrika durch Schwabe entschieden. Tatsächlich hat das EPA zu diesen Fragen keine Entscheidung gefällt.

Es bleibt die zentrale Frage, ob das Patentrecht in Europa Patente, die auf biologischem Material oder traditionellem Wissen beruhen, auch dann zulässt, wenn Biopiraterie vorliegt und dies eine Verletzung der öffentlichen Ordnung (Art 53 (a) EPÜ) begründet. Dieses Problem wird hoffentlich gelöst sein, wenn ein neues, völkerrechtlich verbindliches internationales Protokoll zu Zugang und gerechtem Vorteilsausgleich unter der Konvention über die biologische Vielfalt in Kraft tritt.

Die Entscheidung des EPA ist zu finden unter: register.epoline.org/espacenet/application
*****


Diese Pressemitteilung wird gemeinsam vom EED, African Centre for Biosafety (Südafrika) und Erklärung von Bern (Schweiz) getragen. Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen.

Kontakt:
Mariam Mayet, African Center for Biosafety (Südafrika) +21 11 646 0699
Francois Meienberg, Erklärung von Bern (Schweiz): +41 44 277 7004
Michael Frein, Evangelischer Entwicklungsdienst EED (Bonn): +49 173 535 9992

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