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Pressemeldung

Einladung Pressegespräch zum Einspruch gegen ein Patent auf die Heilpflanze Pelargonium


15.01.2010

(Bonn, 15.01.2010) Am 25. und 26. Januar 2010 wird am Europäischen Patentamt in München der Einspruch gegen ein Patent verhandelt, das der deutschen Firma Schwabe auf die Nutzung zweier Pelargonium-Arten, einer Heilpflanze aus Südafrika, und das traditionelle Wissen von südafrikanischen ländlichen Gemeinschaften erteilt wurde. Die mit Unterstützung des EED klagenden Organisationen "Erklärung von Bern" (EvB, Schweiz) und das African Center for Biosafety (ACB, Südafrika) laden Sie deshalb am 25. Januar um 19 Uhr im Hotel Vier Jahreszeiten München (Maximilianstr. 17) zu einem Pressegespräch ein, bei dem der aktuelle Stand der Verhandlungen kommentiert wird.

Neben Vertreterinnen und Vertretern der drei Organisationen sind auch ihr Anwalt Prof. Dr. Dr. Dolder aus der Schweiz und Frau Funeka Nkayi als Vertreterin der südafrikanischen Alice Community bei der Pressekonferenz anwesend.

Das Pharmaunternehmen Schwabe stellt aus den Wurzeln der Pelargonium-Pflanzen das Medikament Umckaloabo her und benutzt dabei neben den Inhaltsstoffen der Heilpflanzen auch das traditionelle Wissen südafrikanischer Gemeinschaften. Schwabe möchte durch diverse Patente weitreichende Monopolansprüche auf die Nutzung von Pelargonium erlangen. Aus Sicht von EED, EvB und ACB verstoßen die Pelargonium-Patente sowohl gegen die Vorschriften des europäischen Patentrechtes, wie auch gegen die Vorgaben des UN Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD).

Das Europäische Patentamt hat nach Ansicht der Kläger Schwabes Extraktionsmethoden fälschlicherweise als Erfindungen unter Schutz gestellt, da diese schon seit langem in der wissenschaftlichen Literatur beschrieben, und von den südafrikanischen Gemeinschaften verwendet werden. Darüber hinaus wird das traditionelle Wissen der Gemeinschaften aus Südafrika industriell genutzt, ohne diese vorher um Erlaubnis gefragt zu haben und ohne diese angemessen an den Gewinnen aus der Nutzung zu beteiligen. Dies sind aber die zentralen Vorgaben der CBD, deren Missachtung international als "Biopiraterie" bezeichnet, und deshalb als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und guten Sitten im Rahmen des Patentrechtes angeklagt werden.

Sie können in Kürze weitere Hintergrunddokumente von unseren Internetseiten laden. Dort finden Sie jetzt schon zahlreiche Informationen über unsere Arbeit gegen die Biopiraterie, einschließlich der ersten Runde unserer Aktivitäten bezüglich der Pelargonium-Patente im Jahr 2008.

Weitere Informationen

EED

Biopiraterie-Projekt

Pelargonium-Patente

EvB

Biopiraterie-Projekt & Pelargonium-Patente 

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