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Pressemeldung

Deutsche IWF-Sonderziehungsrechte für die Entwicklungshilfe nutzen


03.09.2009

(Bonn, 03.09.2009) „Die deutsche Bundesregierung sollte ihre vom Internationalen Währungsfonds zugeteilten Sonderziehungsrechte für die Entwicklungszusammenarbeit nutzen“, fordert Rudolf Ficker, Vorstand des EED. Die Finanzierung zusätzlicher Mittel für die Entwicklungshilfe aus dem Bundeshaushalt ist wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise schwieriger geworden. Hier bietet die Nutzung der IWF-Sonderziehungsrechte die Möglichkeit, europäische Vereinbarungen über Zuwächse der Entwicklungshilfe einzuhalten, ohne dabei stark auf Steuermittel zurückgreifen zu müssen.

Am 28. August 2009 hat der Internationale Währungsfonds (IWF) in Washington seinen 186 Mitgliedern Sonderziehungsrechte in Höhe von insgesamt 283 Milliarden US-Dollar zugeteilt. Auf die deutsche Bundesbank entfallen davon knapp 12 Milliarden Euro. „Die neue Bundesregierung sollte nach der Wahl sorgfältig prüfen, was getan werden muss, um einen Teil der zugeteilten Sonderziehungsrechte an solche Entwicklungsländer weiterzuleiten, die über wenig Devisenreserven verfügen und hohe Auslandsschulden haben“, knüpft Dr. Rudolf Ficker, Vorstand des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED), an eine bereits in früheren Jahren geführte Diskussion an. Deutschland könnte damit einen Teil des für 2010 absehbaren Rückstands seiner Entwicklungshilfe-Zusagen, die sich nach Berechnungen der OECD voraussichtlich auf 3,2 Milliarden US-Dollar belaufen werden, ausgleichen und dafür nur wenig Steuermittel aufwenden müssen. In Deutschland selbst stärken die Mittel des IWF die Währungsreserven der Bundesbank, an denen es nicht mangelt. Für die Rückführung von Staatsschulden am Finanzmarkt sind sie kaum geeignet.

 

Ein Land, das von den deutschen Mitteln profitieren könnte ist zum Beispiel Burkina Faso. Als eines der ärmsten Länder der Welt wird es von der Wirtschaftskrise schwer in Mitleidenschaft gezogen. Die Weltbank bezeichnet das Land als besonders überschuldungsgefährdet. Aus der IWF-Zuteilung entfallen nur knapp 60 Millionen Euro auf Burkina Faso. Es braucht unter anderem größere Devisenreserven um Güter, die nicht in Burkina Faso produziert werden – wie zum Beispiel Medikamente – importieren zu können. Wenn die Bundesregierung einen Teil der deutschen IWF-Sonderziehungsrechte als Zentralbankzuschuss an Burkina Faso weiterleiten würde, könnten die Währungsreserven des Landes erheblich gestärkt und die Rückzahlung von Schulden gegenüber Weltbank und IWF unterstützt werden.

 

Die Sonderziehungsrechte sind eine „Währung auf Gegenseitigkeit“. Alle Mitglieder des IWF versprechen, die eigene Währung gegen IWF-Sonderziehungsrechte eines anderen Mitglieds einzutauschen. Ihr Wert wird nach einem Währungskorb bestehend aus Dollar, Yen, Pfund und Euro täglich neu ermittelt. Die IWF-Währung wurde 1969 eingeführt. Die am vergangenen Freitag vorgenommene Zuteilung von Sonderziehungsrechten ist die erste seit 1981.

 

Weitere Informationen: Peter Lanzet, Referent für Entwicklungsfinanzierung, 0228 8101 2313, 0170 8131191

 

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