Pressemeldung

Kampf gegen Biopiraterie vertagt


UN-Konferenz über die biologische Vielfalt beschließt Fahrplan für weitere Verhandlungen.

(Bonn, 30. Mai 2008) Die Verhandlungen gehen weiter. Das ist die positive Nachricht der UN-Konferenz der Konvention über die biologische Vielfalt in Sachen Kampf gegen Biopiraterie. Am Freitag nachmittag haben die 191 Vertragsstaaten sich auf einen Fahrplan für die weiteren Verhandlungen bis zu ihrem nächsten Treffen 2010 im japanischen Nagoya geeinigt.

"Einen Durchbruch bedeutet das Konferenzergebnis jedoch nicht", kommentiert Michael Frein vom EED, der die Verhandlungen in den vergangenen zwei Wochen beobachtete. "Aus Sicht der Opfer von Biopiraterie ist das Konferenzergebnis mager. Es gibt keine Fortschritte in der Substanz." EED-Mitarbeiter Wolfgang Seiss, der zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern von Partnerorganisationen des EED die Verhandlungen begleitete, ergänzt: "Unsere Partner sind enttäuscht. Sie sagen, ihre Anliegen seien bei den Verhandlungen zu wenig berücksichtigt worden. Sie fordern vor allem, dass die Rechte indigener Völker anerkannt und in die politische Praxis umgesetzt werden."

Vor allen Dingen, so das Fazit des EED und seiner Partner, habe sich die Konferenz in Bonn an die substantiellen Konflikte gar nicht erst herangewagt. Strittige Fragen wie das Patentrecht, die Rechte indigener Völker und die Einführung eines Herkunftszertifikats hätten in Bonn keine wesentliche Rolle gespielt. "Auch das Problem der völkerrechtlichen Verbindlichkeit einer neuen UN-Vereinbarung zum Kampf gegen Biopiraterie ist in dem verabschiedeten Text keineswegs wasserdicht gelöst", analysiert Michael Frein. "Ob Kanada, aber auch Japan, die in Bonn als die größten Bremser auftraten, die Schlupflöcher nutzen oder doch auf den Pfad der Tugend einschwenken, muss sich erst im weiteren Verhandlungsprozess erweisen."

Die Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) spricht den Staaten die Souveränität über die Artenvielfalt zu, die auf ihrem Territorium vorkommt. Bevor eine genetische Ressource genutzt werden darf, muss der Staat, der die Art beherbergt, der Nutzung zustimmen. Forschungsergebnisse und materieller Gewinn müssen gerecht geteilt werden. Doch die Praxis sieht anders aus: Biopiraterie, also die Patentierung und Kommerzialisierung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens ohne die CBD-Vorschriften zu beachten, ist die Regel.

Mehr zur Biopiraterie unter www.eed.de/biodiv-presse.

Kontakt: Michael Frein (+49 173 535 99 92), Wolfgang Seiss (+49 162 281 31 61)


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