Pressemeldung

Studie belegt negative Auswirkungen von Investionsschutzabkommen


Es darf keine Sonderbehandlung für deutsche Landbesitzer in Paraguay geben.

(Köln/ Stuttgart/Aachen/ Bonn, 19.11.2007) Der Schutz deutscher Investitionen darf nicht länger als Vorwand für Verletzungen des Menschenrechts auf Nahrung in Paraguay dienen. Die Bundesregierung muss klarstellen, dass deutsche Landbesitzer in Paraguay keine Sonderprivilegien genießen. Dies forderten der paraguayische Anwalt Alberto Alderete und der Bauernvertreter José Bobadillo am Freitag in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Auswärtigen Amt. Die Landreform sei zur Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung in Paraguay unverzichtbar. Unterstützt werden die Paraguayer von Brot für die Welt, dem Evangelischen Entwicklungsdienst (EED), der Menschenrechtsorganisation FIAN und Misereor.

 

Wie eine neue Studie der NRO belegt, wird deutschen Landbesitzern bei der Umsetzung der Landreform bislang ein Sonderstatus eingeräumt. Der paraguayische Senat hat bisher alle Anträge auf Land abgelehnt, wenn es deutschen Staatsbürgern gehörte. Hauptargument war jedes Mal ein deutsch-paraguayisches Investitionsschutzabkommen. Unterstützt wurden die deutschen Landbesitzer mitunter von der deutschen Botschaft in Paraguay. In einigen Fällen kam es nach der Ablehnung zu gewaltsamen Vertreibungen. In einem besonders schwerwiegenden Fall starben mehrere Kinder an armutsbedingten Krankheiten, weil der indigenen Gemeinschaft der Sawhoyamaxa die Rückkehr auf ihr traditionelles Land verweigert worden war. Der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof hat Paraguay im März 2006 zwar zur Rückgabe des Landes und Zahlung einer Entschädigung an die Indigenen verurteilt. Bislang jedoch ohne konkrete Folgen. Das Gericht hatte klargestellt, das Investitionsschutzabkommen dürfe nicht zu Lasten der Menschenrechte ausgelegt werden.

 

Jeder Zweite lebt in Paraguay unter der Armutsgrenze. Ein Hauptgrund ist die ungleiche Landverteilung. Während ein Prozent der Eigentümer über 77 Prozent des Landes verfügt, müssen 40 Prozent der Kleinbauern mit einem Prozent des Landes auskommen. Wenn Ländereien brachliegen und ein soziales Interesse vorliegt, erlaubt die paraguayische Verfassung grundsätzliche eine Enteignung und Übertragung an Landlose und indigene Gemeinschaften. Landbesitzer erhalten dafür eine angemessene Entschädigung.

 

Alberto Alderete, Autor der Studie, und José Bobadillo stehen für Interviews gerne zur Verfügung. Kontakt: Roman Herre, FIAN Deutschland: r.herre@fian.de; Tel.: 0221-7020072 oder 0176-76145926.


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