Pressemeldung

Schuldenerlass als Entwicklungshilfe für Geierfonds?


Bonn 25.4.2007 Vor einem britischen Gericht hat der Investmentfonds Donegal International Association gestern die Summe von 15 Millionen US-Dollar von dem Entwicklungsland Sambia erstritten. Das ist etwa ein Drittel des Schuldenerlasses, das dem Land 2006 unter anderen von der Weltbank zuerkannt wurde. EED-Experte Peter Lanzet macht darauf aufmerksam, dass weitere 44 solcher Verfahren gegen bereits teilentschuldete Entwicklungsländer anhängig sind.

 

Diese Umlenkung von Entwicklungshilfemitteln für die Ärmsten in den hoch verschuldeten Entwicklungsländern in die Taschen der Investoren von „Geierfonds“ muss künftig unterbleiben. Auf den Finanzmärkten werden solche Investmentfonds Geierfonds genannt, die auf den Sekundärmärkten für Schulden Rechtstitel kaufen und anschließend versuchen vor Gericht den Nominalwert zu erstreiten. Dies ist überhaupt nur möglich, weil die Forderungen von Banken und Firmen bisher nicht zum Gegenstand von Erlassverhandlungen gemacht wurden. Daher schlägt EED Vorstand Wilfried Steen vor: „Die Bundesregierung sollte beim kommenden G8 Gipfel das Partnerschaftsprogramm Afrika um die Frage des Schuldenmanagements erweitern. Afrikanische Entwicklungsländer mit gefährdeter oder noch gar nicht erreichter Schuldentragfähigkeit müssen ein Forum erhalten, auf dem sie mit allen ihren Gläubigern gemeinsam verhandeln können.“

 

Der EED, Mitträger des deutschen Entschuldungsbündnisses erlassjahr.de, ist der Auffassung, dass schon eine entsprechende Ankündigung im Communiqué der G8, ein starkes Signal an die Geierfonds aussenden wird. Die ärmsten Entwicklungsländer dürfen künftig nicht mehr zu Instrumenten des Gewinnstrebens gemacht werden.

 

Weiter Informationen:

Petra Titze: 0228 – 8101-2503

Peter Lanzet: 0228 – 8101-2313

 


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