Pressemeldung

Afrikanische Union und UNO: Keine afrikanische Region kann in diesem Jahr EPAs unterzeichnen


(15.02.2007) Mehrere Nichtregierungsorganisationen, darunter Brot für die Welt und der Evangelischer Entwicklungsdienst, rufen die Europäische Kommission dazu auf, Afrika nicht weiter zum Abschluss neuer Freihandelsabkommen bis Jahresende zu drängen.

Nachdem sich UNO-Experten, afrikanische Handelsminister und Vertreter von zivilgesellschaftlichen Organisationen am Montag und Dienstag in Nairobi getroffen haben, um den Überprüfungsprozess der Wirtschaftspartnerschaftabkommen (EPAs) zu diskutieren, warnt die Koalition der Nichtregierungsorganisationen davor, dass die aktuellen Vorschläge schädliche Auswirkungen auf die Entwicklung Afrikas haben könnten.

Der sogenannte Review, der von der UN Economic Commission for Africa (UNECA, UNO-Wirtschaftskommission für Afrika) durchgeführt und von den Handelsministern der Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union bestätigt wurde, kommt zu dem Schluss, dass keine der vier Regionen Afrikas über ausreichende Informationen verfügt oder genügend vorbereitet ist, um rechtzeitig innerhalb der offiziellen Frist bis 31. Dezember 2007 Handelsabkommen abschließen zu können. Der Überprüfungsprozess begründet ernsthafte Bedenken über die Kapazität der Entwicklungsländer, EPAs umzusetzen, und unterstreicht einen "alarmierenden Mangel an Transparenz" in den Verhandlungen.

Trotz der klar artikulierten Bedenken seitens der afrikanischen Verhandlungsführer und Beobachter bezüglich Inhalt und Prozess der EPAs und trotz einer explizit formulierten Verpflichtung, dass kein Land gezwungen werde, ein EPA zu unterzeichnen, hat die Europäische Kommission in den letzten Wochen mit harten Bandagen gekämpft, indem sie sich weigerte, mehr Zeit zu gewähren, und indem sie vor negativen Wirkungen für den Fall warnte, dass die Handelsabkommen nicht unterzeichnet würden.

Zum Beispiel haben EU-Kommissare Peter Mandelson und Louis Michel Verhandlungsführern aus West- und Zentralafrika in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass wieder höhere Importzölle eingeführt würden, falls die EPAs nicht bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen würden. Außerdem werde die Entwicklungshilfe an die Bedingung geknüpft, dass ein EPA abgeschlossen wird.

"Dies kommt einer Erpressung gleich", sagte Klaus Schilder von WEED. "Die EU hat sich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass Alternativen zu EPAs diskutiert werden, und dass kein Land gezwungen wird, ein EPA zu unterzeichnen. Allerdings benutzen sie nun den nahenden Fristablauf, um Länder zu zwingen, Abkommen zu unterzeichnen, die verheerende ökonomische Auswirkungen haben könnten."

"Damit wird implizit gesagt, dass es keine Alternativen gebe. Aber das ist nicht der Fall", führt Corinna Heineke von Oxfam Deutschland aus. "Was fehlt, ist politischer Wille seitens der EU. Anstatt aktiv nach Möglichkeiten zu suchen, die Frist zu verschieben und entwicklungsförderliche Abkommen sicherzustellen, legen sie den afrikanischen Ländern die Daumenschrauben an und setzen sie unter Druck, Abkommen zuzustimmen, die armen Bauern und Bäuerinnen schaden und künftige industrielle Entwicklung untergraben könnten."

"Die Europäische Kommission warnt vor den Kosten, die anfallen, falls Staaten bis Jahresende keine EPAs unterzeichnen. Aber diese Kosten sind nichts im Vergleich zum Schaden, der entstehen würde, wenn sie Abkommen zustimmen würden, für die sie nicht vorbereitet sind und die ihre Bedürfnisse für die eigene Entwicklung nicht berücksichtigen", sagte Alexandra Burmann von Brot für die Welt und dem Evangelischen Entwicklungsdienst. "Die EU-Kommission sollte aufhören, Entwicklungsländer unter extremen Druck zu setzen und stattdessen mit ihnen zusammenarbeiten, um die Hürden, die einer für beide Seiten akzeptablen Vereinbarung im Wege stehen, zu überwinden."

Die Koalition von Nichtregierungsorganisationen fordert, dass:

  • die EU-Mitgliedsstaaten der intransparenten Art und Weise, in der EPAs verhandelt werden, und ihren potenziell negativen Auswirkungen für die Entwicklung mehr Aufmerksamkeit widmen sollten;
  • die EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen sollten, dass die EU-Kommission Ende 2007 ihre Handelspräferenzen verlängert, falls die EPA-Verhandlungen bis dahin nicht abgeschlossen worden sind;
  • die EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen sollten, dass die AKP-Länder ausreichend über die Auswirkungen der EPAs informiert sind, um Entscheidungen, die ihre Entwicklung begünstigen, auf einer sicheren Informationsgrundlage treffen zu können, und dass Alternativen zu EPAs in vollem Umfang geprüft werden.

Unterzeichnende Organisationen: 11.11.11, ActionAid, Africa-Europe Faith and Justice Network (AEFJN), Afrika-Europa Netwerk Netherlands, Both ENDS, Brot für die Welt, Campagna per la riforma della Banca Mondiale Italy, Christian Aid UK and Ireland, CNCD-11.11.11, Comité français pour la solidarité internationale, Danish Association for International Cooperation, Enda, EuropAfrica, Evangelischer Entwicklungsdienst (EED), Finnish NGDO platform to the EU, FinnChurchAid Finland, Friends of the Earth Finland, Germanwatch, IBIS – Education for Development, Interchurch Organization for Development Cooperation (ICCO), Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA), Koordination Südliches Afrika (KOSA), KEPA Finland, Manitese Italy, MWENGO, Netzwerk Afrika Deutschland (NAD), Oxfam International, SOMO (Centre for Research on Multinational Corporations), SOS Faim Belgique, Tearfund, Trade Watch, Traidcraft, Vredeseilanden, World Economy, Ecology & Development (WEED), World Rural Forum

Kontakt: Alexandra Burmann (Brot für die Welt und Evangelischer Entwicklungsdienst), epa2007@bfdw-eed.de, +49 (0)160 - 720 58 52.

Anmerkungen zur WTO-Deadline und zu einer möglichen Ausnahmeregelung

Die WTO-Ausnahmeregelung (Waiver) erlischt am 31. Dezember 2007. Sie wurde von der WTO für die Handelspräferenzen, welche die EU den AKP-Ländern gewährt, eingeräumt. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein neues WTO-kompatibles Handelsregime vereinbart worden ist – ob als verhandelte Vereinbarung zwischen der EU und den AKP-Ländern oder als neues Präferenzregime – ist es unklar, ob für eine Verlängerung der Handelspräferenzen eine weitere Ausnahmeregelung seitens der WTO erforderlich wäre.

Formal ist dies richtig. Allerdings hat der US Africa Growth and Opportunities Act (US-Gesetz zu Wachstum und Chancen in Afrika) hat einen Präzedenzfall geschaffen, indem er für ausgewählte afrikanische Länder seit Oktober 2000 nicht-reziproken zollfreien Zugang gewährt. (Das Gesetz soll jetzt bis 2015 gelten.) Dieses Gesetz hat nie eine WTO-Ausnahmeregelung gehabt und ist diesbezüglich nie angefochten worden.

Wie immer das neue Handelsregime ausgestaltet sein mag, die AKP-Länder und die EU-Mitgliedstaaten haben im Cotonou-Abkommen vereinbart, dass kein AKP-Land aufgrund der jetzt laufenden Verhandlungen schlechter gestellt werden soll.

 


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