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Pressemeldung

WTO-Beschluss zur Gentechnik schadet Entwicklungsländern


13.02.2006

Das WTO-Schiedsgericht hat eine vorläufige Entscheidung zur Klage der USA, Argentiniens und Kanadas gegen die Gentechnikpolitik der Europäischen Union gefällt. Danach soll das EU-Moratorium zur Zulassung von gentechnisch verändertem Saatgut und von Futter- und Lebensmitteln zwischen 1999 und 2004 ein Handelshemmnis dargestellt und gegen die Regeln der WTO verstoßen haben.

"Wir sind vor allem aus entwicklungspolitischen Gründen über das Urteil besorgt", so Rudolf Buntzel, Welternährungsbeauftragter des Evangelischen Entwicklungsdienstes. "Die Europäische Union hat inzwischen Gesetze und Verfahren zur Zulassung gentechnischer Erzeugnisse erlassen. Aber die meisten Länder des Südens stehen noch ganz am Anfang ihres gesetzgeberischen Verfahrens. Das Urteil bedroht gentechnikkritische Gesetzentwürfe von Entwicklungsländern". Nach den Erfahrungen des EED müssen besonders arme Länder genauer auf die Folgen dieser Risikotechnik schauen: Die Gesundheitsgefährdung von mangelernährten Menschen ist wesentlich höher und die Verschmutzung und Zerstörung des dortigen Genpools bedeutet eine Bedrohung der Ernährungssicherheit. "Die Sicherheit von Gentechnik in Entwicklungsländern ist durch die Zulassungsverfahren der Industrieländer nicht hinreichend abgedeckt", meint Gentechnikexperte Buntzel.

 

Das WTO-Urteil, das erst im April offiziell verkündet werden soll, unterhöhlt auch die völkerrechtlich verbindliche Konvention zur Biologischen Sicherheit. Das sogenannte Cartagena-Protokoll ist das einzige internationale Vertragswerk zur Zulassung von Gentechnik im Agrar- und Ernährungsbereich. Dieses Vertragswerk gestattet es den 131 Mitgliedsländern, eigene Risikoeinschätzungen vorzunehmen, solange diese sich von wissenschaftlichen Methoden leiten lassen. Hierdurch können Gefahren für Umwelt und Bevölkerung vermieden werden. Das WTO-Vertragswerk sieht ein solches Vorsorgeprinzip nicht vor.

 

Der EED befürchtet durch die Entscheidung der WTO eine massive Beeinflussung der weiteren Verhandlungen zur Konvention über Biologische Sicherheit, die im März in Curitiba/Brasilien stattfinden. Dort wird es um internationale Regelungen zur Kennzeichnung von Gentechnikprodukten im Agrarhandel und um Haftungsfragen gehen. "Die Entscheidung der WTO lässt befürchten, dass durch den internationalen Handel nicht deklarierte Gentechnikerzeugnisse ins Land kommen. Dies geht auf Kosten von Menschen und Umwelt in Entwicklungsländern und führt zu einer schleichenden genetischen Verschmutzung", so Rudolf Buntzel.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

 

Birte Asja Detjen

Pressereferentin

 

Evangelischer Entwicklungsdienst

Ulrich-von-Hassell-Str. 76

53123 Bonn

Tel. 0228-81012503

Email: birte.detjen@eed.de

Internet: www.eed.de

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