Pressemeldung

Schieflage durch Schuldenerlasse?


Der EED fordert für den G-8-Gipfel eine Nachbesserung bei den geplanten Schuldenerlassen

(Bonn, 04.07.05) Der EED appelliert an die Bundesregierung, sich beim kommenden G 8 Gipfel dafür einzusetzen, dass die bisherigen Vorschläge zum Schuldenerlass nachgebessert werden. Wenn sich vom 6.-8. Juli die Staats- und Regierungschefs der G 8 im schottischen Gleneagles treffen, steht für die Entwicklungsländer im Kampf um die Armut viel auf dem Spiel. Die G 8 haben zugesagt, ihnen zur Seite zu stehen. Doch zumindest die Pläne zum zweistufigen Schuldenerlass für 17 Länder bedeuten für viele der hoch verschuldeten Länder eine Schieflage:

 

"Die Kriterien zur Entschuldung sind zu sehr an der Bereitschaft der Länder zur Öffnung der Binnenmärkte ausgerichtet und nicht an ihren Bemühungen, die Armut zu bekämpfen" sagt Peter Lanzet, Experte des EED für Fragen der Entwicklungsfinanzierung. "Es ist unverständlich, warum einzelne Länder wie Tansania überdurchschnittlich von der Entschuldung profitieren, während andere leer ausgehen, dazu gehören beispielsweise Kenia und weitere sehr arme Länder wie Haiti, Angola oder Kirgisien. Eine gerechtere Verteilung ist erforderlich", betont Lanzet.

 

Der EED kritisiert zudem, es sei irreführend, von einer hundertprozentigen Entschuldung zu sprechen. Beträchtliche bilaterale Schulden würden einfach ausgeklammert. So laufe beispielsweise in Bolivien der Erlass lediglich auf ein knappes Viertel der Gesamtschulden (24%) hinaus.

 

Problematisch sei, dass die Erlasse auf die künftige Entwicklungshilfe angerechnet werden sollen, so der EED. Wenn zukünftig das Geld für Bildung und Gesundheit ausbleibe, könne das zur Falle für die Bevölkerung der Entwicklungsländer werden. "Die Welt schaut in diesen Tagen auf die 7 führenden Industrienationen und Russland - damit sie gemeinsam tragfähige Lösungen für alle verschuldeten Länder erarbeiten. Dazu gehört, auf Forderungen zu verzichten, die die Existenz und die Entwicklung eines Staates gefährden. Das wäre ein erster Schritt zu einem Insolvenzverfahren für Staaten und ein mutiger Schritt nach vorn", so Lanzet.

 

 

Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

 

Peter Lanzet, EED 0228 8101 2313, 0170 81 31 191

 


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