Pressemeldung

Neue EED-Studie mit Politikempfehlungen zu anstehenden internationalen Verhandlungen

Schutz vor Biopiraterie nur durch Revision des TRIPs-Abkommens

 

(Bonn, 29.09.2001) Wer erzielt den Gewinn aus der Heilwirkung exotischer Pflanzen? Was für Folgen hatten die bisherigen Regelungen zur Patentierung des "grünen Goldes"? Soll biologische Vielfalt Allgemeingut sein oder nicht? Im Vorfeld der im Herbst dieses Jahres anstehenden internationalen Verhandlungen im Rahmen der UN-Konvention über Biologische Vielfalt, der Welternährungsorganisation (Rom+5) und der Welthandelsorganisation (WTO) legt der EED ein Diskussionspapier über internationale Regeln zur Nutzung biologischer und pflanzengenetischer Ressourcen vor.

 

Die Autoren Michael Frein und Hartmut Meyer liefern Länder- und Projektbeispiele zum Handel mit biologischen Ressourcen, stellen den aktuellen Stand der internationalen Verhandlungen dar und bieten eine Analyse, inwieweit das TRIPs-Abkommen der Welthandelsorganisation, das sogenannte International Undertaking der FAO und die Konvention über biologische Vielfalt zur Verhinderung von "Biopiraterie" beitragen können. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Zugang zu den biologischen Ressourcen so gestaltet werden kann, dass die auch Entwicklungsländer davon profitieren. Das Diskussionspapier mündet in konkrete Politikempfehlungen, die sich an den Bedürfnissen und Interessen der Armen in den Ländern des Südens und Ostens orientieren.

 

Die EED-Studie ist ein entwicklungspolitischer Beitrag zur ersten Sitzung der Arbeitsgruppe der Konvention über Biologische Vielfalt zu Access and Benefit-Sharing (Zugang und Vorteilsausgleich), die vom 22.- 26. Oktober in Bonn tagen wird. Gleichzeitig stellen die Autoren Politikvorschläge mit Blick auf die WTO-Ministerkonferenz zur Diskussion, die vom 9.-13. November in Katar stattfinden soll. "Wir benötigen dringend eine Revision des TRIPs-Abkommens, die die Entwicklungsländer vor weiterer Biopiraterie schützt", betont Michael Frein, entwicklungspolitischer Referent des EED. "Und gleichzeitig müssen im Rahmen der Konvention über biologische Vielfalt Regeln über die Nutzung der biologischen Vielfalt des Südens vereinbart werden, die den Entwicklungsländern tatsächliche Vorteile bringen."

 

Die Studie "Wem gehört die biologische Vielfalt? Das ’grüne Gold’ im Nord-Süd-Konflikt" kann bezogen werden beim EED (Michael Frein, Tel. 0228/8101-2315; email: michael.frein@eed.de). Die Autoren stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

KONTAKT EED: Ilonka Boltze, Pressereferentin des EED, Tel. 0228-8101-2503


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