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Weltweite Proteste: Stopp Gewalt gegen Frauen

Am 25. November war Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, und weltweit haben Frauen und Männer protestiert und auf noch immer verheerende Zustände aufmerksam gemacht. Eindrücke von der Arbeit und Protesten von Partnern aus der ganzen Welt.

Von Helle Dossing am

Das Referat Europa, Zentralasien und Kirchen helfen Kirchen begleitet Projektpartner in 11 Partnerländern von Brot für die Welt in Ost- und Südosteuropa, Kaukasus und Zentralasien und setzt ein weltweites zwischenkirchliches Programm "Kirchen helfen Kirchen" um. Das Referat hat aus Anlass des 25. November Stimmen von Partnerorganisationen aus Russland, Albanien, Kroatien, Südafrika und Peru, die der Normalität von Gewalt gegen Frauen ein Ende machen wollen, eingefangen.

Am 25. November begehen Menschen auf der ganzen Welt den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Der Tag wird seit 1981 von Frauenrechtlerinnen gefeiert als ein Tag, an dem sich das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt schärfen sollte. 1999 haben die Vereinten Nationen (UN) den 25. November offiziell als internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen anerkannt.

Die historischen Grundlagen für den Tag wurden schon in 1960 gelegt: Am 25. November 1960 wurden drei der vier Mirabal-Schwestern, politische Aktivistinnen aus der Dominikanischen Republik, die sich dem Regime des Diktators Rafael Trujillo widersetzten, ermordet.

Häusliche Gewalt gegen Frauen und Proteste weltweit

Auch 2019 ist häusliche Gewalt eine Realität, womit Frauen überall auf der Welt konfrontiert sind. In postsowjetischen Ländern steht das Thema für viele Brot für die Welt Partnerorganisationen im Mittelpunkt. Es gibt keine verlässlichen Daten, aber die Dunkelziffer ist hoch. Eine russische Partnerorganisation, die nicht namentlich genannt werden möchte, berichtet, dass in Russland häusliche Gewalt vor zwei Jahren in den privaten Bereich verwiesen und entkriminalisiert wurde, d. h. sie wurde als Straftat aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen und wird wie eine Ordnungswidrigkeit behandelt. Das hat dazu geführt, dass viele Männer sich bestätigt fühlen, dass Gewaltanwendung in der Familie eine erlaubte Privatsache ist. Ausnahmen stellen lediglich Fälle dar, in denen es regelmäßig zu Gewaltanwendung kommt und/oder das Opfer aufgrund seiner Verletzungen im Krankenhaus aufgenommen werden muss. Die Gesetzesänderung wurde mit einer großen Mehrheit in der Staatsduma angenommen. Sie passt in einen langjährigen konservativen Trend, unterstützt von der Russisch-Orthodoxen Kirche, der die Rolle von Frauen vorwiegend auf den häuslichen Bereich beschränken will. Gendergerechtigkeit wird als westlicher Einfluss verunglimpft, Institutionen und Forschungen in diesem Bereich erhalten keine öffentlichen Mittel. NROs, die zum Thema arbeiten, werden stigmatisiert und ihre Arbeit erschwert. Russland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention nicht ratifiziert.

In einer Gegenstrategie haben engagierte Frauen einen neuen Gesetzesentwurf erarbeitet, der in der Gesellschaft im Augenblick wieder sehr kontrovers diskutiert wird. Die Reaktionen reichen von Zerstörung der traditionellen Familienstrukturen, „Schwulengesetz“, Bedrohung der Autor*innen bis zu einer breiten Unterstützung in sozialen Netzwerken. Insbesondere junge Menschen wollen häusliche Gewalt nicht länger hinnehmen. Die Chancen für eine Verabschiedung des Gesetzesentwurfs in erster Lesung noch Ende dieses Jahres sind gut. Damit würde häusliche Gewalt wieder als juristische Kategorie eingeführt werden, was zur Folge hätte, dass Daten erhoben, Fördergelder beantragt und Unterstützungsangebote aufgebaut werden könnten.

In Albanien ist die Situation anders: „Wir haben fast alle relevanten internationalen Konventionen ratifiziert. Albanien zählt z.B. zu einem der ersten Länder überhaupt, die die Istanbul-Konvention unterschrieben haben. Grundsätzlich haben wir gute Gesetze. Es scheitert aber meist an der Umsetzung und hier gibt es noch sehr viel zu tun“, teilte uns die Leiterin der Partnerorganisation Human Rights in Democracy Center (HRDC) Aferdita Prroni bei einem aktuellen Besuch in Berlin mit. Gleichzeitig gibt es aber in den bestehenden Gesetzen Lücken oder sich widersprechende Regelungen, die es den Betroffenen von häuslicher Gewalt und von Gewalt gegen Frauen schwermachen, ihre Rechte durchzusetzen. HRDC setzt sich für einen besseren Schutz von Betroffenen von häuslicher Gewalt ein, leistet soziale und rechtliche Beratung sowie Gerichtsvertretung der Betroffenen, schult relevante staatliche Institutionen für die bessere Umsetzung der geltenden Gesetze und setzt sich für eine ständige Verbesserung der Gesetzeslage ein. Als NRO ist HRDC für die Zusammenarbeit in drei Ausschüssen des albanischen Parlaments akkreditiert und kann dort direkt ihre Vorschläge für Gesetzesänderungen- bzw. Ergänzungen vertreten.

Carolyn Boyd Tomasović von der kroatischen Partnerorganisation Ecumenical Women’s Initiative (EWI) erzählt, dass Frauen NROs in Kroatien am 25. November mit einer Straßendemonstration den Straßenverkehr zum Erliegen brachten. Sie hielten Plakate hoch, die die Bürger*innen aufforderten „die Richtung für eine Gesellschaft ohne Gewalt gegen Frauen zu nehmen". Dies geschah als Reaktion auf offizielle Statistiken, die zeigen, dass häusliche Gewalt die am häufigsten gemeldete Kriminalität in Kroatien in den letzten Jahren war. Trotz der Ratifizierung der in Kroatien umstrittenen Istanbul-Konvention bestehen nach wie vor große Lücken, da staatliche Stellen die Umsetzung wichtiger Programme zur Prävention von Gewalt, zur Unterstützung und zum Schutz der Opfer nicht anerkennen.

Gefragt nach den Prioritäten für die kommenden Jahre, antwortet Boyd Tomasović, dass die direkte und sofortige Umsetzung der Empfehlungen der Konvention durch lokale Aktionspläne und die gezielte Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Watchdogs, d. h. Frauenorganisationen, die die Umsetzung überwachen können, im Vordergrund stehen sollten.

Auch kirchliche Partner in anderen Kontinenten machen zum 25. November mobil. Am 25. November war der Beginn der jährlichen Aktion „16 Tage ohne Gewalt gegen Frauen und Kinder“ in Südafrika. Dies ist eine Regierungsinitiative zur Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Kinder. Ujamaa, eine Partnerorganisation des zwischenkirchlichen Programms „Kirchen helfen Kirchen“ in Südafrika arbeitet mittels „Body Theologie“ zu geschlechtsspezifischer Gewalt. Südafrika hat weltweit eine der höchsten Raten von Gewalt gegen Frauen. Die Anzahl der Femizide oder Frauenmorde ist 5 Mal höher als im globalen Durchschnitt: alle drei Stunden wird eine Frau ermordet.

In Peru, Land mit einer der höchsten Femizid-Raten Südamerikas, setzt sich ISAIAS, eine weitere Partnerorganisation des Programms „Kirchen helfen Kirchen“, für Frauenrechte ein. Die peruanischen Frauen mobilisierten am diesjährigen 25. November mehreren Demonstrationen in Mañazo, Puno y Melgar sowie in Sicuani mit der Botschaft, dass Gewalt gegen Frauen in jeglicher Erscheinungsform eine schwere Verletzung der Menschenrechte darstellt. ISAIAS setzt sich für eine höhere Beteiligung von Frauen in den Kirchen und der Gesellschaft ein, schult zu den Themen Gewalt gegen Frauen und betreibt engagierte Lobbyarbeit für Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit in Lokal- und Regionalverwaltungen sowie in den Kirchen. Inzwischen – fünf Jahre nach dem Start des ersten Projekts – nehmen auch mehr Männer an den Aktivitäten der Frauen teil und unterstützen sie als „neue Männer“, die mit den alten, machobehafteten Verhaltensmustern brechen, Gewalt ablehnen, Verantwortung im Familienalltag übernehmen und Respekt für alle Geschlechter gleichermaßen einfordern.

Der Blick aus der Vogelperspektive: Kirche, internationale Frauenrechte und Fördermöglichkeiten

Die Kirchen spielen in vielen Länder eine sehr wichtige Rolle für die Vermittlung von Werten und als Autorität; vertreten aber innerhalb der Länder und weltweit sehr unterschiedliche Positionen bzgl. der Stärkung der Rechte der Frauen und der Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung: Manche unterstützen patriarchale und konservative Strukturen, die die Rolle von Frauen auf den häuslichen Bereich beschränken wollen; andere bieten psychosoziale Beratung und sozial-diakonische Unterstützung für Frauen in Not an. Noch andere Organisationen setzen sich für tolerante und rechtebasierte Gesellschaften für alle Bevölkerungsgruppen ein. Abhängig von den konkreten Situationen versuchen Partnerorganisationen, durch Zusammenarbeit und Dialog die Praxis und den Diskurs zu Frauenförderung und gegen Gewalt zu beeinflussen. Brot für die Welt und Kirchen helfen Kirchen fördern auch direkt die Programme von vielen progressiven Kirchen und kirchennahen Organisationen.

Auch internationale Konventionen und Gremien werden von Partnerorganisationen benutzt um ihre Arbeit für Frauenrechte und gegen Gewalt voranzutreiben.

Auf internationaler Ebene ist das wichtigste Instrument um gegen Diskriminierung von Frauen zu kämpfen die Frauenrechtskonvention (CEDAW), die 1981 in Kraft trat. 1992 präzisierte der CEDAW-Ausschuss in seiner Allgemeinen Empfehlung Nr. 19, dass Gewalt gegen Frauen als schwerwiegende Form der Diskriminierung zu bekämpfen ist.

Auf EU-Ebene wurde das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als die Istanbul-Konvention als völkerrechtlicher Vertrag 2011 ausgearbeitet. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Es trat am 1. August 2014 in Kraft und wurde bis September 2018 von 46 Staaten unterzeichnet und von 33 ratifiziert.

Ujamaa weist außerdem auf das UN-Frauenprogramm hin: es sei ein inspirierendes Organ der Vereinten Nationen, das das Patriarchat auf globaler Ebene herausfordert. Auch der Gender-Gipfel the Global Gender Summit in Ruanda, organisiert von der Afrikanischen Entwicklungsbank und der ruandischen Regierung, der am 25-27. November 2019 stattgefunden hat und an dem viele Frauenorganisationen der Welt teilnahmen, war eine Inspiration für die Beendigung der Gewalt gegen Frauen in der Welt.  

Im Frühjahr 2019 ist es HRDC aus Albanien gelungen, mit einem Schattenbericht zur häuslichen Gewalt in Albanien bei den Anhörungen zur Überprüfung der Menschenrechtslage in Albanien der Vereinten Nationen in Genf teilzunehmen und 28 von allen 68 beteiligten Ländern zu überzeugen, einzelne Empfehlungen von HRDC aufzugreifen und an Albanien zu adressieren.

Ein Problem für viele Frauenrechtsorganisationen bleiben aber die Fördermöglichkeiten. Carolyn Boyd Tomasović von EWI erzählt, dass es für originäre Frauenorganisationen, die in kleineren Orten direkt an der Basis arbeiten, nur wenig Fördermöglichkeiten gibt, sowohl lokal als auch international. Deswegen hat EWI im Jahr 2017 zusammen mit anderen Frauen-Stiftungen die gemeinsame Koalition „Women’s Funds Europe“ gegründet und eine EU-Lobby-Initiative für mehr Frauenförderung unter dem Namen „Knocking on EU’s Door“ gestartet.

Ein von der Initiative in Auftrag gegebener Bericht stellt fest, dass die EU-Förderung meist an große und sehr erfahrene Umsetzungsorganisationen geht und dass Frauenorganisation kaum etwas von dieser Förderung bekommen. Konkrete Daten zum Gender Mainstreaming und Gender Budgeting gibt es auf der EU-Ebene kaum und es gibt keine zentralisierte Einheit oder Tool, um die Fortschritte in Bezug auf die Gleichberechtigung der Geschlechter innerhalb Europas zu messen.

Geber (im In- und Ausland) müssen NROs von Frauen, die an diesem Thema arbeiten, finanzielle Unterstützung zur Verfügung stellen, d. h. mehrjährige institutionelle Unterstützung oder uneingeschränkte Finanzierung. „Andernfalls erleben wir Burn-out, die Schließung lebenswichtiger Dienste und den Verlust unabhängiger Anwälte oder gemeinschaftlicher Wachhunde für die Menschenrechte der Frauen. Projektbezogene Zuschüsse stellen keine ausreichende Vorsorge für die Humanressourcen dar“, konkludiert Carolyn Boyd Tomasović.

Beiträge von Ivelina Kovanlashka, Sabine Erdmann-Kutnevic, Alina Hirschmeier und Nasrin Büttner

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