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Wir leben in einem bedrohlichen Umfeld

Von der Militärdiktatur in Argentinien bis zu den Verschwundenen Studenten in Mexiko: Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte ist eine der ältesten Institutionen, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte in Lateinamerika einsetzt.

Von Christina Margenfeld am

Die  Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IAKMR) wurde 1959 von der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) ins Leben gerufen, um die Menschenrechtslage des Kontinents zu überwachen. Gemeinsam mit dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte bildet sie das System zum Schutz der Menschenrechte der Organisation Amerikanischer Staaten. Neben ihren kritischen Länderberichten ist die Kommission vor allem durch juristische Präzedenzfälle staatlicher Menschenrechtsverletzungen bekannt, mit denen sie Druck auf die Regierungen der amerikanischen Staaten ausübt. Der 42-Jährige Brasilianer Paulo Abrão steht seit Juli 2016 als neuer Generalsekretär an der Spitze der Kommission. Im Institut für Menschenrechte berichtet der Chefjurist vor welchen Herausforderungen Lateinamerika in der Zukunft steht.            

Seit fast 60 Jahren setzt sich die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte für die Verbesserung der Menschenrechtssituation in Lateinamerika ein. Wie ist die aktuelle Lage vor Ort?             

Der populistische Diskurs in der Politik und der Rückzug auf Nationalismen belastet auch unsere Menschenrechtsarbeit vor Ort. In den vergangenen Jahren hat sich die Lage der Menschenrechte in vielen lateinamerikanischen Ländern drastisch verschlechtert. Lateinamerika ist heute die sozial ungerechteste und gewalttätigste Region der Welt. Viele Menschen leben in einem bedrohlichen Umfeld. Die Anzahl der Beschwerden, die wir erhalten, steigt jedes Jahr. Wir untersuchen Einzelfälle, aber auch Sammelklagen. Bei unseren Fällen handelt es sich ausschließlich um staatliche Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Zivilgesellschaft. Wenn die Kläger in ihrem nationalen Justizsystem nicht weiterkommen, wenden sie sich an uns. Wir überprüfen die Fälle und versuchen zu vermitteln. Wenn dies erfolglos bleibt, übergeben wir spezifische Fälle an den Interamerikanischen Gerichtshof. Mit unserer Arbeit versuchen wir Präzedenzfälle zu schaffen, die die Gesetzgebung des jeweiligen Landes in puncto Menschenrechte positiv beeinflussen.                      

Welche Erfolge konnten bislang erzielt werden?                    

Mit der Aufarbeitung der Militärdiktaturen schaffte die Kommission in den 70er Jahren eine wichtige Basis für ihre Arbeit. Sie unterstützte die Übergangsjustiz und setzte mit ihrer Arbeit in Argentinien und Brasilien erste Meilensteine. Opfer besonders schwerer Menschenrechtsverbrechen und ihre Familienangehörigen haben vom Staat Reparationszahlungen erhalten. Außerdem haben wir Konventionen gegen Folter und Verschwinden lassen, aber auch gegen Gewalt  gegen Frauen und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen erreichen können. Wir suchen immer den Dialog mit den Regierungen. Einige sind offener für einen Austausch, wie Argentinien, Paraguay, Uruguay, Mexiko, Kolumbien, andere weniger. Mit dem ecuadorianischen Präsidenten Correa gab es beispielsweise eine regelrechte Funkstille. In einem solchen Fall ist eine Zusammenarbeit sehr schwierig. Unsere Untersuchungen bringen die Regierungen oftmals in eine unbequeme Lage.  

Wie arbeitet die Kommission?          

Wir stemmen unsere umfangreiche Arbeit mit sehr knappen personellen und finanziellen Ressourcen. An unserem Hauptsitz in Washington arbeiten momentan 64 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sind für insgesamt 35 Länder zuständig. Jährlich erhalten wir rund 2.100 Klagen, die von unseren  Juristinnen und Juristen untersucht werden. Davon wird nur ein kleiner Teil – zuletzt 16 Präzedenzfälle – ausgewählt, die an den Interamerikanischen  Gerichtshof übergeben werden. Über die Jahre haben wir ein ausgeklügeltes Beschwerde- und Untersuchungsverfahren entwickelt, das auch öffentliche Anhörungen umfasst. Außerdem kann die Kommission staatliche Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise den Begleitschutz für Umweltaktivistinnen und – aktivisten, die in ihrem Arbeitskontext in Lateinamerika besonders gefährdet sind, anordnen.      

Was kann die Organisation der Kultur der Straflosigkeit in Lateinamerika entgegen setzen?

Die Kommission macht die Menschenrechtsverletzungen amerikanischer Staaten sichtbar und schafft Strukturen für die regionale Menschenrechtsarbeit. Dies ist eine langwierige Angelegenheit, sie erfordert Geduld und einen langen Atem. Unsere Expertenteams statten einzelnen Ländern Besuche ab und untersuchen die Lage vor Ort: Werden spezielle Bevölkerungsgruppen bedroht oder eingeschüchtert? Gibt es staatliche Institutionen, die Menschenrechtsverletzungen befördern? Inwiefern sind die Freiräume der Zivilgesellschaft eingeschränkt? Mit den vor Ort gesammelten Informationen erstellen wir kritische Länderberichte als Empfehlungen an die jeweiligen Regierungen. Wir bieten den Staaten auch Unterstützung bei der Umsetzung der geforderten Änderungen an. Aber letztlich sind wir auf die Bereitschaft der Regierungen angewiesen, mit uns zu kooperieren. Demnächst stehen Besuche in Guatemala und Venezuela an. In Venezuela wurde unser Gesuch bereits zweimal abgelehnt. Doch die Menschenrechtslage im Land ist so bedrohlich, dass wir entschieden haben, den Länderbericht trotz aller Widerstände zu verfassen. Die internationale Aufmerksamkeit ist hier sehr wichtig.  

 

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