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UN-Mitgliedstaaten beschließen Atomwaffenverbot

Am 7. Juli 2017 schlossen 122 Staaten bei den Vereinten Nationen in New York einen historischen Vertrag über ein weltweites Verbot von Atomwaffen. Deutschland fehlt in der Liste der Unterstützerinnen.

Von Dr. Martina Fischer am

Das Abkommen ist völkerrechtlich verbindlich und verbietet sowohl die Herstellung als auch den Einsatz und Besitz von Nuklearwaffen. Auch die Drohung mit einem Atomschlag und die Stationierung von Atomwaffen in anderen Staaten sind ausgeschlossen. Aktivistinnen und Aktivisten der International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN) haben die Verhandlungen über Monate hin beobachtet und begleitet. ICAN-Deutschland wertet das Abkommen als „historische Wende in der Nuklearpolitik". Nach Jahrzehnten stockender Abrüstung habe eine Mehrheit der UN-Mitglieder ein „klares Signal an die Atomwaffenstaaten“ gesandt und verdeutlicht, dass deren „Sonderstatus von der internationalen Staatengemeinschaft nicht länger akzeptiert“ werde. Allerdings ist der Vertrag offen für Staaten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beitreten können, und so angelegt, dass sein Geltungsbereich schrittweise erweitert werden kann.

Der Anstoß für die im März 2017 begonnenen Verhandlungen kam vor allem aus der internationalen Zivilgesellschaft und aus Staaten, die keine Atomwaffen besitzen. Insbesondere Österreich, Irland, Südafrika, Nigeria, Brasilien und Mexiko setzten sich für die Aufnahme von Gesprächen ein. Die deutsche Regierung hat sich an dem Prozess leider nicht beteiligt - mit der Begründung, dass Verhandlungen, die nicht von den Atomwaffenstaaten mitgetragen würden, keinen Sinn machen würden. Die ablehnende Haltung wurde nicht nur von Friedensaktivisten, sondern auch von Friedensforschern und Vertretern der Evangelischen Kirche Deutschlands kritisiert (siehe z.B. die Stellungnahme des Friedensbeauftragten Renke Brahms vom April 2017 v. 22.3.2017). Indem sie an der nuklearen Teilhabe in der NATO festhalte, handele die Bunderegierung künftig "gegen geltendes Völkerrecht“, meint Xanthe Hall (ICAN). Die Stationierung von US-Atomwaffen auf deutschem Boden sei mit der Konvention nämlich nicht vereinbar,  und „diese völkerrechtliche Klärung einer seit Jahrzehnten juristisch hochumstrittenen Praxis“ sei ausdrücklich zu begrüßen. 

Die Atomwaffenstaaten hatten die Verhandlungen boykottiert. Einige hatten den ganzen Ansatz mit harschen Worten ("reckless" and "misguided"; "irregeleitet" und "unverantwortlich") öffentlich verurteilt, allen voran die Vereinigten Staaten, die ihre Ablehung aktuell zusätzlich mit den jüngsten Atomwaffentests Nordkoreas legitimieren. Die Verhandlungen wurden von diesen weltpolitischen Spannungen überschattet. Beatrice Fihn von ICAN (Genf) wies mit Recht darauf hin, das aktuelle Kräftemessen zwischen den USA und Nordkorea zeige vor allem eines, nämlich, dass die Doktrin von der nuklearen Abschreckung einem Trugschluss unterliege: "The theory only works if you are ready to use nuclear weapons, otherwise the other side will call your bluff. Deterrence is based on a perception that leaders are rational and sane." (New York Times 7.7.2017)

Die humanitäre Dimension des Vertrags ist bedeutsam

Die Befürworter des Vertrags heben vor allem seine humanitäre Dimension als bedeutsam hervor, denn „erstmals rücken mit ihm die menschliche Sicherheit und die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen ins Zentrum der Diskussionen und Regelungen rund um Atomwaffen". Zudem habe das Abkommen die Türen für eine "gemeinsame und multilateral begründete Weltordnungspolitik" geöffnet, so heißt es in der Pressemitteilung von ICAN-Deutschland (v. 7.7.2017), denn Fragen der nuklearen Abrüstung könnten die Atomwaffenstaaten in Zukunft nicht mehr unter sich ausmachen: "Der Vertragstext macht den Weg frei für ein Mitspracherecht aller Staaten. Neben den Verbotsvorschriften schafft das Abkommen auch Rahmenbedingungen für ein umfassendes Kontroll- und Verifikationsregime. Bisher mussten sich nur Staaten, die keine Atomwaffen besitzen, Sicherheitsvorkehrungen unterziehen. Jetzt wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass auch Atomwaffenstaaten in die Pflicht genommen werden und mit den anderen Staaten in Abrüstungsfragen zusammenarbeiten müssen.“  Der Besitz von Atomwaffen sei nach Inkrafttreten des Vertrages „mit einem beträchtlichen diplomatischen Reputationsschaden verbunden“, und das werde den weltweiten Druck auf Abrüstung erhöhen, so die Hoffnung der Aktivistinnen.

Der Vertrag wird voraussichtlich Ende September 2017 in Anwesenheit der Außenminister der unterstützenden Mitgliedstaaten bei der UN-Vollversammlung unterzeichnet. 50 Ratifizierungen sind erforderlich, damit er in Kraft treten kann. 

Weitere Informationen zu den Verhandlungen unter www.nuclearban.de und www.icanw.de.

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