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Rechtsausschuss im EP: IcSP nutzbar für Militär

Im Streit um die geplante Nutzung des EU-Instruments für Stabilität und Frieden (IcSP) für die "Ertüchtigung" von Partnerarmeen hat nun auch der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ein Votum abgegeben. Eine Mehrheit sieht die Umfunktionierung des IcSP im Einklang mit dem EU-Recht.

Von Dr. Martina Fischer am

Nach dem Ausschuss für Entwicklung und dem  Auswärtigen Auschuss hat am 13. Juli schließlich auch der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zur geplanten Öffnung des IcSP für die Ausbildung und Ausrüstung von Streitkräften Stellung genommen. Eine Mehrheit von 10 Abgeordneten - der Europäischen Volkspartei (EPP), der Liberalen (ALDE) und der Europäischen Konservativen und Reformisten (ECR) - folgte der “Opinion” des Berichterstatters Cavada, die feststellt, dass der Vorschlag der EU-Kommission vom  5. Juli 2016 rechtlich einwandfrei und mit den EU-Verträgen kompatibel sei, auf die sich das IcSP gründet (Art. 209 und 212 des EU-Vertrags, TFEU). 7 Abgeordnete (Grüne/EFA, und Linke, GUE, sowie 5 Sterne, Italien) stimmten dagegen und 6 (aus der Gruppe der Sozialdemokraten) enthielten sich.

Heidi Hautala, Abgeordnete der Grünen aus Finnland, hatte darum gebeten, eine von der "Opinion" des Berichterstatters  abweichende Meinung vor dem Ausschuss darlegen zu dürfen, was ihr aber durch Ablehnung der Ausschussmitglieder verwehrt wurde. Ihre Enttäuschung darüber kommentierte sie mit den Worten:

“The aim of this instrument is clearly to build the capacity of military actors in EU partner countries. Regardless of the merit or otherwise of such proposals, they are clearly not in the scope of development policy, but rather of Common Foreign and Security Policy. It is frustrating that debate on the issue was refused before the vote. Clearly this is an issue to which some do not want public attention to be drawn.(…) It is deeply concerning that development policy risks being militarised through the back door. The view supported by the majority of the Legal Affairs committee is quite at odds with the arguments put forward by the Parliament’s own legal services, seriously calling into question its legal soundness.”

Rechtlich gesehen, so Hautala, basiere das Instrument auf dem für Entwicklungspolitik relevanten Artikel 209 des TFEU, der nun mal festlege, dass alle hierauf gegründeten Maßnahmen auch wirklich Entwicklung zugute kommen müssten. Entwicklungsgelder dürften also nicht für Sicherheitsaufgaben umgewidmet werden, vielmehr müssten die Mitgliedstaaten, die militärische Ertüchtigungsprogramme befürworten, dafür ein neues und explizit auf Sicherheit und Militärkooperation bezogenes Finanzierungsinstrument schaffen.

Rechtsdienste kritisch, aber unter politischem Druck

Auch die Rechtsdienste der EU-Institutionen hatten sich bislang teilweise sehr kritisch zu dem Thema verhalten. Sowohl der Rechtsdienst des Rates, als auch des Parlaments und der Kommission hatten Einschätzungen abgegeben, welche die Rechtmäßigkeit einer Umfunktionierung des IcSP für militärische Zwecke in Frage stellten. Der Rechtsdienst des Europäischen Rats hat in einem Gutachten vom Juli 2016 scharfe Kritik an der geplanten neuen IcSP-Verordnung geübt und diese als unvereinbar mit dem entwicklungsbezogenen Artikel des Lissabon-Vertrags eingeschätzt, weil die Stärkung der Fähigkeiten von Streitkräften nicht der Wahrnehmung von Entwicklungsaufgaben diene. Der Rechtsdienst der EU-Kommission hatte im März 2015 und im Mai 2016 ähnlich lautende Stellungnahmen abgegeben, und auch die Rechtsgutachter des EP schlossen sich dieser Argumentation im August 2016 an. Umso überraschender war es, dass der Rechtsdienst des Parlaments im Januar 2017 seine Meinung änderte und ein zweites Gutachten vorlegte, das zu gegenteiligen Schlüssen kam und die Verordnung als mit dem EU-Vertrag vereinbar einstufte. Kritiker der IcSP-Revision gehen davon aus, dass politischer Druck auf den Rechtsdienst ausgeübt wurde.

Nachdem die Ausschüsse dem Vorhaben soweit Rückendeckung gaben, kann der Vorschlag zur Erweiterung des IcSP  in die Phase der sogenannten "trilogischen" Verhandlungen eintreten, in denen Kommission, Rat und Parlament ihre Positionen nochmals abwägen und annähern. Angesichts der bisherigen Abstimmungen gilt als sehr wahrscheinlich, dass der Vorschlag auch in der Plenarabstimmung im September 2017 nicht mehr gestoppt wird. Sollte er angenommen werden, bleibt denjenigen, die eine Umfunktionierung des Instruments ablehnen und einer Umwidmung ziviler und entwicklungspolitischer Mittel einen Riegel vorschieben wollen, nur noch eine Möglichkeit: Die Rechtmäßigkeit nochmals von einer höheren Instanz - dem Europäischen Gerichtshof - prüfen zu lassen. Dafür aber muss die geänderte Verordnung zunächst in Kraft treten, und es wäre von Vorteil, wenn sich ein Mitgliedstaat des Themas aktiv annehmen würde.

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema: <link blog>www.brot-fuer-die-welt.de/blog/2017-entwicklungsgelder-fuer-ertuechtigung-von-armeen/ 

 

 

 

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