2.1.1.1 Ein Ziel der Förderkriterien ist die Unterstützung ausgleichender Gerechtigkeit gegenüber ärmeren Bevölkerungsschichten und/oder Ländern.
Die Förderrichtlinien nehmen ausdrücklich Bezug auf die Verbesserung der Lebensbedingungen Benachteiligter und deren wirtschaftlicher Situation.
SDG: 8, 10
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