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Bei Spenden bis 200 EUR gilt Ihr Kontoauszug in Verbindung mit dem Ausdruck dieses Spendenauftrages als Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Bei Spenden über 200 EUR wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung verlangt.
Unabhängig davon werden wir Ihnen bei Spenden über 50 EUR unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung im Laufe des Jahres zusenden.