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Brot für die Welt

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18.02.2010

Postmortal?

Da haben unsere katholischen Glaubensgeschwister ja noch mal Glück gehabt. Sie dürfen sich weiter eine „christliche“ Kirche nennen, mit Brief und Siegel vom Gericht. Deshalb wird wohl auch unsere Evangelische Kirche mit einem blauen Auge davon kommen, wenn ein Gericht in Hannover im März 2010 in gleicher Sache zu entscheiden hat. Die Kläger, eine hierzulande ansässige Glaubensgemeinschaft, wird scheitern mit dem Versuch, uns die Bezeichnung „christlich“ verbieten zu lassen. Wir verdienten diese Bezeichnung nicht, weil wir die Lehre Jesu verrieten, so - kurz gesagt - ihre Argumentation.

Was von den Ablehnungsgründen des Gerichtes in die Nachrichten gelangt ist, lässt völlige theologische Abstinenz erkennen. Abgelehnt, weil die Selbstbezeichnung der Katholischen Kirche als „christlich“ die Rechte anderer nicht verletzt. Weiter nichts. Was bitte, könnten weltliche Richter auch sonst urteilen? Zu einem - man genieße die Formulierung – „postmortalen Persönlichkeitsrecht“ von Jesus Christus wollte sich das Gericht nicht äußern.

Das Ganze als intelligent eingefädelter Gag zu den Akten? Eine kleine Gruppe hat sich erfolgreich ins Gespräch gebracht und nebenbei etliche kirchenkritische Berichte und Kommentare ausgelöst. Gute PR, objektiv.

Da ist natürlich etwas dran. Aber niemand anderer als Jesus selber hat es den Klägern ja auch leicht gemacht. „Es werden nicht alle, die zu mir Herr, Herr sagen, in das Himmelreich kommen, sondern die, die den Willen meines Vaters tun.“ Klare Ansage nennen wir so etwas heutzutage. Sie gilt natürlich nicht allein für uns Einzelne, sondern auch für unsere Kirchen.

Und was ist mit dem „postmortalen Persönlichkeitsrecht“? Damit gibt sich Jesus, der Christus, ja nicht einmal zufrieden. Es geht, im Lichte des Glaubens besehen, nicht um das Ansehen eines Verstorbenen. Der Auferstandene will seinen Kirchen heute den Weg zeigen, nicht allein mit 2.000 Jahre alten Worten, sondern mit seinem Geist, der heute durch unsere Zeit weht. Sein heiliger Geist, dem wir heute gehorchen oder den wir heute verleugnen. Von wegen „postmortal!“

So muss uns nicht allzu sehr aufwühlen, was ein Verwaltungsgericht am Rande seiner Zuständigkeit urteilt. Aber es darf uns keine Ruhe lassen, wie Jesus urteilt, wenn er auf unsere Kirche schaut. Das Bekenntnis zur Gerechtigkeit des Reiches Gottes; die klare Entscheidung zwischen Gott und Mammon; der Mut zum Frieden; die entschlossene Bewahrung der Schöpfung; gelebte Versöhnung und Vergebung; die ganze Checkliste der Liebe.

So bleibt uns die Bitte: Herr, wir glauben, hilf unserem Unglauben!

Harald Rohr

 

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